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Bekanntmachung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2018

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[Beiträge und Beitragszuschüsse]

Auf Grund des § 33 Absatz 1 und der §§ 68, 114 und 120 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, von denen § 33 Absatz 1 und § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nummer 13 und 23 geändert und die §§ 114 und 120 durch Artikel 17 Nummer 36 und 38 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) neu gefasst worden sind, wird bekannt gemacht:

1.

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2018 monatlich 246 Euro.

2.

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2018 monatlich 219 Euro.

3.

Der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2018 wird wie folgt festgesetzt:

Einkommensklasse monatlicher Zuschussbetrag
bis 8 220 Euro 148 Euro,
8 221 bis 8 740 Euro 138 Euro,
8 741 bis 9 260 Euro 128 Euro,
9 261 bis 9 780 Euro 118 Euro,
9 781 bis 10 300 Euro 108 Euro,
10 301 bis 10 820 Euro 98 Euro,
10 821 bis 11 340 Euro 89 Euro,
11 341 bis 11 860 Euro 79 Euro,
11 861 bis 12 380 Euro 69 Euro,
12 381 bis 12 900 Euro 59 Euro,
12 901 bis 13 420 Euro 49 Euro,
13 421 bis 13 940 Euro 39 Euro,
13 941 bis 14 460 Euro 30 Euro,
14 461 bis 14 980 Euro 20 Euro,
14 981 bis 15 500 Euro 10 Euro.

4.

Der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2018 wird wie folgt festgesetzt:

Einkommensklasse monatlicher Zuschussbetrag (Ost)
bis 8 220 Euro 131 Euro,
8 221 bis 8 740 Euro 123 Euro,
8 741 bis 9 260 Euro 114 Euro,
9 261 bis 9 780 Euro 105 Euro,
9 781 bis 10 300 Euro 96 Euro,
10 301 bis 10 820 Euro 88 Euro,
10 821 bis 11 340 Euro 79 Euro,
11 341 bis 11 860 Euro 70 Euro,
11 861 bis 12 380 Euro 61 Euro,
12 381 bis 12 900 Euro 53 Euro,
12 901 bis 13 420 Euro 44 Euro,
13 421 bis 13 940 Euro 35 Euro,
13 941 bis 14 460 Euro 26 Euro,
14 461 bis 14 980 Euro 18 Euro,
14 981 bis 15 500 Euro 9 Euro.

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