Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bausparkassengesetz / § 1 Begriffsbestimmungen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). 2Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.

 

(2) 1Bausparer ist, wer mit einer Bausparkasse einen Vertrag schließt, durch den er nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens erwirbt (Bausparvertrag). 2Ein Bausparvertrag kann auch als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen werden. 3Jeder Bausparer einer Bausparkasse ist Mitglied einer Zweckspargemeinschaft (Kollektiv).

 

(3) 1Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind

 

1.

die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum,

 

2.

die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,

 

3.

der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden,

 

4.

der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichtlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäudes zum Gesamtgebäude entspricht,

 

5.

Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,

 

6...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    485
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    483
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    236
  • TVöD-AT / § 20 Jahressonderzahlung (VKA)
    133
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    104
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    100
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    89
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    84
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    84
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    70
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    66
  • Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz / §§ 21 - 25 Fünfter Abschnitt Hammerschlags- und Leiterrecht
    64
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    59
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    58
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    57
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    52
  • Bauordnung Hessen / §§ 50 - 51 Siebter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    47
  • Lohntarifvertrag Nr. 31 für alle gewerblichen Arbeitnehmer und Auszubildende des privaten Omnibusgewerbes in Bayern
    46
  • Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Niedersachsen
    44
  • Vergütung-TV für Bodenverkehrsdienstleistungen, Bodenver ... / Anlage 3 zum Vergütungstarifvertrag für Bodenverkehrsdienste an Flughäfen in Berlin und Brandenburg
    44
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold

Top-Themen

Energiemanagement Smarthome smart

Die neue Ära des Energiemanagements

mehr

Changemaker_Weg_ins_Licht_Entscheidung

Der Verwaltungsbeirat der WEG

mehr

Richterhammer 2

BGH-Rechtsprechungsübersicht

mehr

Innenbereich Junge Person Wand Werkzeug Farbe Renovierung

Schönheitsreparaturen

mehr

Vertrag Geld Bargeld Unterschrift Männer

Mietkaution

mehr

Mieterhöhung Scrabble

Mieterhöhung bei Wohnraum

mehr

Modulbau Hotel: Hotel Jakarta innen

Modulares Bauen

mehr

Heizung kalt Eiswürfel in Glas

Gründe für eine Mietminderung

mehr

Save the Date Expo Real 2025 Ankündigung Messe

Expo Real 2025

mehr

Serielles Sanieren Key Visual Dena

Seriell Sanieren

mehr

Downloads

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

DGRE 2024

Digital Guide Real Estate 2024

mehr

RR Berlin 2020

Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Formularhandbuch Immobilienverwaltung
Formularhandbuch Immobilienverwaltung

Dieses Buch steht allen zur Seite, die Immobilien professionell verwalten: mit wichtigen Formularen und Musterdokumenten auf dem neuesten Rechtsstand. Die Formularsammlung berücksichtigt aktuelle BGH- und WEG-Urteile und ist auch online abrufbar.


OLG Koblenz 8 U 1084/18
OLG Koblenz 8 U 1084/18

  Normenkette BauSparkG § 1 Abs. 2 S. 1  Verfahrensgang LG Koblenz (Urteil vom 23.08.2018; Aktenzeichen 3 O 21/18)   Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom ...

4 Wochen testen

Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren