Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

ASR A5.2: Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrsweg ... / 4.2 Technische Schutzmaßnahmen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

4.2.1 Straßenbaustellen längerer Dauer

 

(1) Sind Arbeitsplätze einschließlich Verkehrswege nicht bereits durch baulich vorhandene Fahrzeug-Rückhaltesysteme (z. B. im Mittelstreifen) vom fließenden Verkehr getrennt, sind zur Minimierung der Gefährdungen durch ein Abkommen von Fahrzeugen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit größer 50 km/h zur räumlichen Trennung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Straßenbaustellen vom vorbeifließenden Verkehr grundsätzlich transportable Schutzeinrichtungen einzusetzen.

Bei zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h und weniger sollen transportable Schutzeinrichtungen eingesetzt werden:

  • entlang von Baugruben oder Gräben, wenn eine Absturz- bzw. Einsturzgefahr besteht (z. B. bei dicht an Aufgrabungskanten vorbeigeführten Fahrstreifen) oder
  • wenn aufgrund der Verkehrsführung (z. B. starke Verschwenkungen, enge Fahrstreifen) eine erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit für den fließenden Verkehr besteht, hierdurch Beschäftigte gefährdet werden können und die erhöhte Abkommenswahrscheinlichkeit nicht durch eine Geschwindigkeitsreduzierung minimiert werden kann.

Andere Maßnahmen, z. B. ein Baugrubenverbau, können angewendet werden, wenn sie für das beabsichtigte Aufhalten oder Umlenken von Fahrzeugen dimensioniert und ausgebildet sind.

 

(2) Bei der Auswahl der transportablen Schutzeinrichtungen nach Absatz 1 sind Geschwindigkeit, Gewicht sowie Anfahrwinkel der Fahrzeuge zu berücksichtigen (siehe dazu: Aufhaltestufen entsprechend Liste nach TL-Transportable Schutzeinrichtungen (TSE) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)) und die in den Tabellen 1 und 3 genannten Sicherheitsabstände anzuwenden.

 

(3) Können transportable Schutzeinrichtungen nicht eingesetzt werden, z. B.

  • aufgrund fehlender Aufstellflächen oder Unterschreitung der Mindestaufbaulänge,
  • wegen Behinderung des Baustellenverkehrs (z. B. Anlieferung von Material, Baumaschinen),

oder ist der Einsatz transportabler Schutzeinrichtungen nicht verhältnismäßig, z. B.

  • wenn die Gefährdung der Beschäftigten beim Auf- und Abbau der Schutzeinrichtung größer ist als ihre Gefährdung bei der eigentlichen Arbeit im Grenzbereich zum Straßenverkehr,
  • weil einzelne zeitlich begrenzte Bauphasen größere Arbeitsbreiten erfordern,

sind Verkehrseinrichtungen (z. B. Leitbaken, Leitkegel), Leitschwellen, Leitborde oder Leitwände zur Führung des Straßenverkehrs zu verwenden. Dabei sind die in den Tabellen 1 und 3 genannten Sicherheitsabstände anzuwenden.

4.2.2 Straßenbaustellen kürzerer Dauer

 

(1) Bei Straßenbaustellen kürzerer Dauer müssen zur Abgrenzung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum fließenden Verkehr geeignete Verkehrseinrichtungen eingesetzt werden. Dies können z. B. Leitbaken, Leitkegel, fahrbare Absperrtafeln, Warneinrichtungen und Lichtzeichenanlagen sein. Dabei sind die in den Tabellen 2 und 3 genannten Sicherheitsabstände anzuwenden.

 

(2) Werden Fahrzeuge und Maschinen als Sicherungsfahrzeuge eingesetzt, müssen diese die verkehrsrechtlichen Anforderungen erfüllen (siehe § 35 Absatz 6 StVO und Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Notfallorganisation: Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3
Leuchtkasten mit Schild Notausgang
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Nach ASR A2.3 gilt: Für das sichere Verlassen von Gebäuden im Gefahrfall müssen Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ständig freigehalten werden. Sie müssen wie auch Türen im Verlauf von Fluchtwegen gekennzeichnet sein. Zudem kann es erforderlich sein, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Mit einer Änderung im November 2024 wurden die Regelungen für dynamische optische Sicherheitsleitsysteme konkretisiert.


Haufe Shop: Praxishandbuch Gesunde Führung
Praxishandbuch Gesunde Führung
Bild: Haufe Shop

Die Ausgaben für betriebliche Gesundheitsprogramme steigen kontinuierlich. Das Buch beleuchtet  Aspekte von Organisation, Führung und Gesundheit und bietet praktische Anwendungen. In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Fachverband Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) e.V.


ASR A5.2: Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
ASR A5.2: Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen

[Vorspann] Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren