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Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (2006/15/EG) / Anhang Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte

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EINECS[1] CAS[2] Bezeichnung des Arbeitsstoffs Grenzwerte Hinweis[3]
8 Stunden[4] Kurzzeit[5]
mg/m3[6] ppm[7] mg/m3[8] ppm[9]
200-193-3 54-11-5 Nikotin 0,5 — — — Haut
200-579-1 64-18-6 Ameisensäure 9 5 — — —
200-659-6 67-56-1 Methanol 260 200 — — Haut
200-830-5 75-00-3 Chloräthan 268 100 — — —
200-835-2 75-05-8 Acetonitril 70 40 — — Haut
201-142-8 78-78-4 Isopentan 3 000 1 000 — — —
202-716-0 98-95-3 Nitrobenzol 1 0,2 — — Haut
203-585-2 108-46-3 Resorcin 45 10 — — Haut
203-625-9 108-88-3 Toluol 192 50 384 100 Haut
203-628-5 108-90-7 Monochlorbenzol 23 5 70 15 —
203-692-4 109-66-0 Pentan 3 000 1 000 — — —
203-716-3 109-89-7 Diethylamin 15 5 30 10 —
203-777-6 110-54-3 n-Hexane 72 20 — — —
203-806-2 110-82-7 Cyclohexan 700 200 — — —
203-815-1 110-91-8 Morpholin 36 10 72 20 —
203-906-6 111-77-3 2-(2-Methoxyethoxy)Ethanol 50,1 10 — — Haut
203-961-6 112-34-5 2-(2-Butoxyethoxy)Ethanol 67,5 10 101,2 15 —
204-696-9 124-38-9 Kohlendioxid 9 000 5 000 — — —
205-483-3 141-43-5 2-Aminoethanol 2,5 1 7,6 3 Haut
205-634-3 144-62-7 Oxalsäure 1 — — — —
206-992-3 420-04-2 Cyanamid 1 0,58 — — Haut
207-343-7 463-82-1 Neopentan 3 000 1 000 — — —
215-236-1 1314-56-3 Diphosphorpentaoxid 1 — — — —
215-242-4 1314-80-3 Diphosphorpentasulfid 1 — — — —
231-131-3   Silber (lösliche Verbindungen als Ag) 0,01 — — — —
    Barium (lösliche Verbindungen als Ba) 0,5 — — — —
    Chrommetall, anorganische Chrom(II)-Verbindungen und anorganische Chrom(III)-Verbindungen (unlöslich) 2 — — — —
231-714-2 7697-37-2 Salpetersäure — — 2,6 1 —
231-778-1 7726-95-6 Brom 0,7 0,1 — — —
231-959-5 7782-50-5 Chlor — — 1,5 0,5 —
232-260-8 7803-51-2 Phosphin 0,14 0,1 0,28 0,2 —
  8003-34-7 Pyrethrum (von sensibilisierenden Laktonen gereinigt) 1 — — — —
233-060-3 10026-13-8 Phosphorpentachlorid 1 — — — —
[1] EINECS: Europäisches Altstoffverzeichnis.
[2] CAS: Chemical Abstract Service Registry Number.
[3] Der Hinweis "Haut" bei einem Grenzwert berufsbedingter Exposition zeigt an, dass größere Mengen des Stoffs durch die Haut aufgenommen werden können.
[4] Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berechnet für einen Bezugszeitraum von acht Stunden.
[5] Grenzwert, der nicht überschritten werden soll, soweit nicht anders angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen.
[6] mg/m3: Milligramm pro Kubikmeter Luft bei 20 °C und 101,3 kPa.
[7] ppm: Teile pro Million in der Luft (ml/m3).
[8] mg/m3: Milligramm pro Kubikmeter Luft bei 20 °C und 101,3 kPa.
[9] ppm: Teile pro Million in der Luft (ml/m3).

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