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Anhang SIPO zum Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, No ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Anhang SIPO zum Lohn-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Nordrhein-Westfalen, 15.03.2000 (AVE-Anfang: 01.05.2000: AVE-Ende: 30.04.2001)

Nummer: 25608.035

Klassifizierung: Anhang SIPO zum Lohn-TV

Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Nordrhein-Westfalen

Geltungsbereich: Arbeiter

Datum: 15. März 2000

Vorgänger: 25608.030

AVE
AVE Anfang 01. Mai 2000
AVE Ende 30. April 2001

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 200 vom 24. Oktober 2000

Bemerkung

  1. Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
  2. Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

vom 22. September 2000

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich

2. Lohntarifvertrag nebst Anhang (Handwerker und Facharbeiter) und Anhang (SIPO) vom 15. März 2000 (ohne Nr. 4.4.3 und 5)

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen,

 

abgeschlossen zwischen

dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

- einerseits -

und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen I,

sowie Landesbezirk Nordrhein-Westfalen II,

- andererseits -

 

mit Wirkung

zu Nummer 2 vom 1. Mai 2000

mit der nachstehenden Besc...

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