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Anhang SIPO zum Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen

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Informationen über diesen Tarifvertrag

Anhang Sipo zum Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen, 13.10.2003 (AVE-Anfang: 04.05.2004; AVE-Ende: 31.12.2004)

Nummer: 25614.030

Klassifizierung: Anhang Sipo zum Entgelt-TV

Fachbereich: Wach- u. Sicherheitsgewerbe

Tarifgebiet: Sachsen

Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer

Datum: 13. Oktober 2003

Nachfolger: 25614.032

AVE
AVE Anfang 04. Mai 2004
AVE Ende 31. Dezember 2004

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 183 vom 28. September 2004

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

vom 6. September 2004

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes werden im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, nämlich

d) der Anhang Sipo vom 13. Oktober 2003 zum Entgelttarifvertrag

für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen,

abgeschlossen zwischen dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen, einerseits,

und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), Bundesvorstand, andererseits,

mit Wirkung vom 4. Mai 2004 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.

Geltungsbereich der Tarifverträge:

räumlich: für den Freistaat Sachsen

fachlich: für alle Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes mit Ausnahme der Betriebe, die Geld- und Werttransporte, Sicherheitstransporte- und Kurierdienste und Geldbearbeitungsdienste durchführen;

persönlich: für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Entgelttarifvertrages eingesetzt werden;

Die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge ergeht mit folgenden Einschränkungen:

2. Soweit Bestimmungen der Tarifverträge eine Verweisung auf andere tarifliche Bestimmungen enthalten, die gleitender Natur sind, erfasst die AVE die verweisenden Bestimmungen nur, wenn und soweit die in Bezug genommenen tariflichen Regelungen ihrerseits für allgemeinverbindlich erklärt sind.

Unterzeichnet:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Anhang SIPO zum Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen

vom 13. Oktober 2003

Ergänzende Bestimmungen für Sicherungsposten (SIPO)

Sicherungsposten ist, wer gemäß DB-Vorschriften als Sicherungsposten ausgebildet, verwendungsmäßig geprüft und auf Anlagen der DB AG oder nicht DB-eigener Eisenbahnen - beide nachfolgend Auftraggeber = AG genannt - als SIPO eingesetzt wird.

1. Vergütung

Der Stundengrundlohn beträgt 6,54 Euro
Zulage gem. MTV 0,06 Euro.

2. Tarifgebundenheit

Für Sicherungsposten gelten unabdingbar die o. a. Bedingungen, die die entsprechenden Positionen im Entgelttarifvertrag ersetzen. Im Übrigen gilt der Manteltarifvertrag.

3. Gültigkeit

Dieser Anhang zum Entgelttarifvertrag tritt ab 1. Januar 2004 in Kraft. Die Laufzeit ist an den Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen gebunden.

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