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AMR Nummer 13.2: Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten kör ... / 2.2 Körperliche Belastungsarten

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[Vorspann]

Zu körperlichen Belastungsarten im Sinne dieser AMR gehören [17]:

  • - Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, - Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten,
  • - Manuelle Arbeitsprozesse,
  • - Ganzkörperkrfte und
  • - Körperzwangshaltungen.

Diese Belastungsarten werden in 2.2.1 bis 2.2.3 den drei im Anhang Teil 3 Absatz 2 Nummer 4 ArbMedVV genannten Vorsorgeanlässen zugeordnet.

2.2.1 Lastenhandhabung

 

(1) Lastenhandhabung im Sinne von Anhang Teil 3 Absatz 2 Nummer 4 ArbMedVV ist manuelle Lastenhandhabung.

 

(2) Manuelle Lastenhandhabung ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last ab 3 k durch menschliche Kraft. Dazu gehört das Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben einer Last und vergleichbare Belastungen. Bei der Verwendung von Hebehilfen oder bei der Lastenmanipulation zu mehreren Personen sind die verbleibenden Lasten die Grundlage für die Beurteilung der Belastung des Muskel-Skelett-Systems.

 

(3) Heben ist das Bewegen einer Last von einer Position auf eine niedrigere, gleich hohe oder höhere Position durch menschliche Kraft. Die Höhe der körperlichen Belastung wird dabei durch verschiedene Faktoren bestimmt. Das sind insbesondere die Häufigkeit der Hebetätigkeit, das Gewicht der Last, die Ausgangs- und die Endhöhe beim Greifen der Last, die horizontale Entfernung der Last vom Körperschwerpunkt sowie die Symmetrie der Lastverteilung am Körper und die Dynamik der Bewegung.

 

(4) Halten ist das Fixieren einer Last auf einer bestimmten Position durch menschliche Kraft als überwiegend statischer Vorgang. Je nach Zeitdauer des Haltevorgangs kann neben der eigentlichen Lastenhandhabung auch die dabei eingenommene Körperhaltung zur Belastung beitragen.

 

(5) Tragen ist der horizontale Transport einer Last, die nicht den Untergrund berührt, mit menschlicher Kraft und durch Mitführen am Körper. Die Last ka...

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