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Abwassereigenkontrollverordnung Hessen / Anhang 3 Eigenkontrolle von direkt in das Gewässer einleitenden Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischen Reinigungsstuien (ohne Kleinkläranlagen)

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1. Allgemeines

Anhang 3 bezieht sich auf die dem allgemeinen Gebrauch sowie nicht dem allgemeinen Gebrauch dienenden Abwasserbehandlungsanlagen, in denen Inhaltsstoffe des Abwassers durch biologische Verfahren oder durch biologische Verfahren in Kombination mit chemischen und physikalischen Verfahren abgebaut oder vermindert werden. Bei nicht dem allgemeinen Gebrauch dienenden Abwasserbehandlungsanlagen erfolgt die Zuordnung der Ausbaugröße zur Größenklasse nach der BSB5-Belastung entsprechend dem Anhang 1 der Abwasserverordnung.

2. Hinweise zur Durchführung der Eigenkontrolle / Art und Umfang der Untersuchungen

(1) Für die Kontrolle der Abwasserbehandlungsanlage ist ein betriebliches Messprogramm aufzustellen und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen. Es ist eigenverantwortlich durchzuführen und die Ergebnisse sind in dem Betriebstagebuch nach § 6 zu dokumentieren. Soweit im Bescheid nichts anderes bestimmt ist, sind mindestens die in der Tabelle dieses Anhanges festgelegten Messungen und Untersuchungen durchzuführen und in das Messprogramm zu integrieren.

(2) Die nach der Tabelle dieses Anhangs zu entnehmenden Abwasserproben im Zulauf der Abwasserbehandlungsanlage sind als 24-Stunden-Mischproben zu entnehmen.

(3) Die nach der Tabelle dieses Anhangs zu entnehmenden Abwasserproben im Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage sind innerhalb eines Monats

a)

in der Größenklasse 1 als 2-Stunden-Mischproben oder als qualifizierte Stichproben zu entnehmen,

b)

in den Größenklassen 2 und 3 in 50 Prozent der Fälle als 2-Stunden-Mischproben und in den anderen 50 Prozent der Fälle als qualifizierte Stichproben zu entnehmen,

c)

in den Größenklassen 4 und 5 in 50 Prozent der Fälle als 2-Stunden-Mischproben oder qualifizierte Stichproben und in den anderen 50 Prozent der Fälle als durchflussproportionale 24-Stunden-Mischproben zu entnehmen.

Bei lediglich monatlicher Entnahme von Abwas...

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