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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern

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[Vorspann]

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Vereinigten Staaten von Amerika –

von dem Wunsch geleitet, bei den Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern die Doppelbesteuerung zu vermeiden –

haben folgendes vereinbart:

Art. 1 - 2 Abschnitt I

Art. 1 Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für

 

a)

Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten, und

 

b)

Schenkungen von Schenkern, die im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten.

Art. 2 Unter das Abkommen fallende Steuern

 

(1) Die bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, sind

 

a)

in den Vereinigten Staaten von Amerika: die Bundeserbschaftsteuer (Federal estate tax) und die Bundesschenkungsteuer (Federal gift tax) einschließlich der Steuer auf Übertragungen, bei denen eine oder mehrere Generationen übersprungen werden;

 

b)

in der Bundesrepublik Deutschland: die Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer).

 

(2) Dieses Abkommen gilt auch für alle Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden.

Art. 3 - 4 Abschnitt II

Art. 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen

 

(1) Im Sinne dieses Abkommens

 

a)

bedeutet der Ausdruck "Vereinigte Staaten von Amerika", im geographischen Sinne verwendet, die Bundesstaaten und den Distrikt Columbia. 2Der Ausdruck umfasst auch das Küstenmeer der Vereinigten Staaten von Amerika und den Meeresboden und Meeresuntergrund der an die Küste der Vereinigten Staaten von Amerika angrenzenden aber jenseits des Küstenmeers gelegenen Unterwassergebiete, über die die Vereinigten Staaten von Amerika in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht für die Zwecke der Erforschung und Ausbeutung der Naturschätze dieser Gebiete Hoheitsrechte ausüben;

 

b)

bedeutet der Ausdruck "Bundesrepublik Deutschland", im geographischen Sinne verwendet den Gel...

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