Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Abfall-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern / § 3 Zuständigkeiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für:

 

1.

die Durchführung des Abfallrechts des Landes, des Bundes und der Europäischen Gemeinschaften, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.

 

2.

die Entgegennahme, Überprüfung und Weiterleitung von Informationen nach § 3 Absatz 1 und die Erteilung einer Fristverlängerung nach § 3 Absatz 2 sowie die Aufgaben nach § 5 Absatz 3 bis 5 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 für Tätigkeiten nach Nummer 5d des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 166/2006, die der Berichtspflicht nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 unterliegen,

 

3.

die Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist,

 

4.

die Freistellung nach Artikel 1 § 4 Absatz 3 des Umweltrahmengesetzes.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    136
  • Flammpunkt / 1 Unterschied zu Brennpunkt und Zündtemperatur
    65
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    51
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    49
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)
    44
  • Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    43
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 33 - 38 Fünfter Abschnitt Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
    43
  • Haftung des Unternehmers aus Organisationsverschulden be ... / 3 Rechtlicher Hintergrund
    40
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    39
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    39
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    38
  • Betriebliche Notfallplanung / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    38
  • Ruhezeit, Ruhepausen
    38
  • Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte
    37
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    37
  • Warum darf in Flucht- und Rettungswegen kein Material gelagert werden?
    36
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot
    34
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
    34
  • Erste Hilfe / 3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
    28
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    27
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Kreislaufwirtschaft: Recycling am Bau: Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft
Abriss Baulücke Häuser Stadt Stadtviertel
Bild: Pexels/Mali Maeder

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist in Kraft getreten. Sie regelt erstmals bundeseinheitlich den Umgang mit mineralischen Abfällen wie Bodenaushub oder Bauschutt. Gefördert werden sollen auch die Ziele der Kreislaufwirtschaft.


Abfälle auf Baustellen: Abfallinformationen und Gefährdungen durch Abfall auf Baustellen
Baustellenabfall
Bild: pexels (Natalia S)

Die Identifikation und Entsorgung gefährlicher Abfälle erfordern präzise Kenntnisse und die strikte Einhaltung von Vorschriften. Auf Baustellen sind ordnungsgemäßes Abfallmanagement und Arbeitsschutzmaßnahmen entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Arbeiter zu sichern.


Immissionsschutz-Zuständigk... / § 3 Zuständigkeiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
Immissionsschutz-Zuständigk... / § 3 Zuständigkeiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Vorpommern und Westmecklenburg sind zuständig für   1. die Durchführung des Benzinbleigesetzes, soweit die Anlagen nicht der ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren