Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Abfall- und Bodenschutzgesetz Brandenburg / § 25 Kosten der Überwachung, Verordnungsermächtigung [Bis 30.06.2024: Kosten der Überwachung]

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1)[2] 1Die Kosten der Überwachung zur Einhaltung ihrer Pflichten sind den Betreibern von Anlagen, in denen Abfälle erzeugt, behandelt oder entsorgt werden, aufzuerlegen. 2Dies gilt ebenfalls, wenn diese Anlagen stillgelegt sind und für die Kosten von notwendigen Sachverständigen oder sachverständigen Stellen. 3Die überwachte Person trägt auch die Kosten für die Ermittlungen, wenn unbefugt gehandelt wurde, insbesondere Auflagen oder Anordnungen nicht erfüllt wurden, oder sich dies als Ergebnis von Maßnahmen der Überwachung herausstellt. 4Zu den Kosten gehören auch diejenigen für die Gefahren- und Schadensermittlung, Sicherstellung von Abfällen oder Fahrzeugen und die Ermittlung von Verantwortlichen.

Vom 03.07.2014 bis 09.07.2024:

(1) 1Die überwachte Person trägt die Kosten für die Ermittlungen, wenn unbefugt gehandelt wurde, insbesondere Auflagen oder Anordnungen nicht erfüllt wurden, oder sich dies als Ergebnis von Maßnahmen der Überwachung herausstellt. 2Zu den Kosten gehören auch diejenigen für die Gefahren- und Schadensermittlung, Sicherstellung von Abfällen oder Fahrzeugen und die Ermittlung von Verantwortlichen.

 

(3)[3] Das für Abfallwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung kann durch Rechtsverordnung Mindestvergütungen für Fremdprüfungen zur Überwachung von Abfallbeseitigungsanlagen regeln.

 

(4)[4] Durch die Absätze 1 und 3 wird das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 49 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt

 

(2) Auf die Ausgleichspflicht mehrerer Verantwortlicher untereinander findet § 24 Absatz 3Anwendung.

[1] Geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes. Anzuwenden ab 01.07.2024.
[2] Abs. 1 geändert durch Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzg...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz / §§ 10 - 11 Abschnitt 2 Transparenz, Informationspflichten, Beratung
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder (GEG) / 4.3.2 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Betriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis
Bild: Haufe Shop

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen sind der häufigste Streitpunkt mit Mieter:innen. Das Buch unterstützt Sie bei Ihrer Betriebskostenabrechnung und hilft, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Jetzt in der aktualisierten 11. Auflage!


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren