Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

2. WahlO zum MitbestimmungsG / §§ 108 - 113 Kapitel 2 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

§ 108 Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschrift

§ 108 Gemeinsame Vorschrift

 

(1) 1Für den Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand nicht gebildet. 2Der Unternehmenswahlvorstand nimmt im Seebetrieb die sich aus dieser Verordnung ergebenden Aufgaben des Betriebswahlvorstands wahr. 3Abweichend von § 88 Abs. 3 Satz 1 sind auf den Seebetrieb die §§ 5 und 6 Abs. 2 nicht anzuwenden; für die Anwendung von § 4 Abs. 5 bleibt der Seebetrieb außer Betracht. 4Im Seebetrieb ist § 98 Abs. 6 Satz 1 entsprechend anzuwenden. 5§ 10 ist nicht anzuwenden.

 

(2) Für Mitteilungen, die im Seebetrieb bekannt zu machen sind, ist § 98 Abs. 4 anzuwenden.

§§ 109 - 110 Abschnitt 2 Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer

§ 109 Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb, Wählerliste

 

(1) Die in § 92 Abs. 1 Satz 2 bezeichnete Frist wird auf sechs Wochen verlängert.

 

(2) Das Abberufungsausschreiben nach § 92 muss im Seebetrieb auch die in § 102 Abs. 1 bezeichneten Angaben enthalten.

 

(3) § 98 Abs. 5 und 7 ist entsprechend anzuwenden.

§ 110 Stimmabgabe

1Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs stimmen in Briefwahl ab. 2§ 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.

§§ 111 - 113 Abschnitt 3 Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer

§ 111 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten

 

(1) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs nehmen an der Abstimmung über einen Antrag auf Abberufung unmittelbar teil.

 

(2) Gleichzeitig mit der in § 94 bezeichneten Delegiertenliste wird eine Liste der Abstimmungsberechtigten des Seebetriebs aufgestellt; § 92 Abs. 3 und § 98 Abs. 5 bis 7 sind entsprechend anzuwenden.

 

(3) 1Die in § 95 Abs. 1 Satz 2 bezeichnete Frist wird auf elf Wochen verlängert. 2§ 106 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass der Unternehmenswahlvorstand die Frist auf höchstens 14 Wochen verlängern kann.

§ 112 Abberufungsausschreiben im Seebetrieb

1Spätestens acht Wochen vor der Delegiertenversammlung erlässt der Unternehmenswahlvorstand ein Abberufungsausschreiben für den Seebetrieb. 2§ 92 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 6 und 9 bis 11 und Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden.

§ 113 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses

1Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs stim...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Arbeitszeugnis: Arten / 2 Zeugnisarten nach Erstellzeitpunkt
    2
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung / 4.3.1 Allgemeine Grundsätze
    1
  • Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2021 / Zu § 39b EStG
    1
  • Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.2 Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Urlaubsjahres, vor dem Wechsel wurde noch kein Urlaub genommen
    1
  • Sauer, SGB III § 404 Bußgeldvorschriften / 2.14 Auskunftsverstöße gegen § 39 Abs. 4 AufenthG (Abs. 2 Nr. 28 und 29)
    1
  • TVöD-V [bis 31.12.2025] / B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
    1
  • Versorgungsausgleichsgesetz / §§ 20 - 22 Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
    1
  • Waisenrente / 1.3 Antragstellung/Rentenbeginn
    1
  • bAV: Versorgungsausgleich / 6 Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)
    0
  • DGUV Information 215-443: Akustik im Büro Hilfen für die ... / [Vorspann]
    0
  • Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 / 1 1 Bedeutung der ISO 9001:2015 für Organisationen
    0
  • Teilzeitarbeit / 1.4 Auswirkung des Mindestlohngesetzes
    0
  • Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 1a Abfindungsanspruch bei ... / 3.3.4 Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt
    0
  • Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Zusammenarbeit neu gestalten: Mutig führen
Mutig führen
Bild: Haufe Shop

Klassische Hierarchien und schlechte Kommunikation bremsen Unternehmen aus. Dieses Buch zeigt, wie kluge Führung und Freiräume Mitarbeitende motivieren, ihr volles Potenzial einzubringen. Mit Basics, praxisnahen Tipps und über 100 humorvollen Zeichnungen – kompakt und inspirierend!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren