Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung, Umrechnungsfaktoren

Mario Scharf
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung wird die auszugleichende Rentenanwartschaft in Entgeltpunkten ermittelt. Mit Hilfe der Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs (Umrechnungsfaktoren) kann der Betrag bestimmt werden, der zu zahlen wäre, um diese Anzahl an Entgeltpunkten zu erhalten. Diese Übersicht enthält die Umrechnungswerte der letzten 10 Jahre.

  • West: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Kapitalwerte/Beiträge (Jahre 2016 bis 2025
  • Ost: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Kapitalwerte/Beiträge (Jahre 2016 bis 30.6.2024)
  • West: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Kapitalwerten/Beiträgen in Entgeltpunkte (Jahre 2016 bis 2025)
  • Ost: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Kapitalwerten/Beiträgen in Entgeltpunkte (Jahre 2016 bis 2025)

Wichtige Hinweise

Im Rahmen des Versorgungsausgleichs können auch tatsächlich Beiträge gezahlt werden, um z. B. Rentenanwartschaften, die um einen Abschlag an Entgeltpunkten gemindert worden sind, ganz oder teilweise wieder aufzufüllen.[1] Auch hierzu dienen die hier dargestellten Umrechnungsfaktoren.

Die Beitragszahlungen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Betracht kommen. Dies kann einerseits der Zeitpunkt sein, in dem der Beitrag als gezahlt gilt (z. B. Ehezeitende) bzw. andererseits derjenige Zeitpunkt, in dem der Beitrag tatsächlich gezahlt wurde.

[1] §§ 187, 281a SGB VI.

West: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Kapitalwerte/Beiträge (Jahre 2016 bis 2025

  • Musterdokument öffnen
Formel: Kapitalwert bzw. Beitragsaufwand = Entgeltpunkte (West) aus Versorgungsausgleich x Umrechnungsfaktor
Zeitpunkt Beitragszahlung Allgemeine Rentenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung
2025 9391,6980 12471,7710
2024 8436,5880 11203,4260
2023 8024,4120 10656,0740
2022 7235,5860 9608,5470
2021 7726,6260 10260,6270
2020 7542,4860 10016,0970
2019 7235,5860 9608,5470
2018 7044,3780 9354,6310
2017 6938,2610 9201,5440
2016 6781,9290 8994,2160

Ost: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Kapitalwerte/Beiträge (Jahre 2016 bis 30.6.2024)

  • Musterdokument öffnen
Formel: Kapitalwert bzw. Beitragsaufwand = Entgeltpunkte (Ost) aus Versorgungsausgleich x Umrechnungsfaktor
Zeitpunkt Beitragszahlung Allgemeine Rentenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung
1.1.2024 – 30.6.2024 8320,1065[1] 11048,7436[2]
2024 8320,1065 11048,7436
2023 7805,8482 10365,8307
2022 6943,9405 9221,2543
2021 7316,8807 9716,5028
2020 7049,0523 9360,8383
2019 6674,8948 8863,9732
2018 6262,7827 8316,7061
2017 6198,7501 8220,8023
2016 5908,1183 7835,3654
[1] Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge fand nur bis zum 30.6.2024 statt (seit 1.7.2024 gelten die West-Werte).
[2] Die Umrechnung von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge fand nur bis zum 30.6.2024 statt (seit 1.7.2024 gelten die West-Werte).

West: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Kapitalwerten/Beiträgen in Entgeltpunkte (Jahre 2016 bis 2025)

  • Musterdokument öffnen
Formel: Zuschläge an Entgeltpunkte = Kapitalwert bzw. Beitragsaufwand x Umrechnungsfaktor
Zeitpunkt Beitragszahlung Allgemeine Rentenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung
2025 0,0001064770 0,0000801811
2024 0,0001185313 0,0000892584
2023 0,0001246197 0,0000938432
2022 0,0001382058 0,0001040740
2021 0,0001294226 0,0000974599
2020 0,0001325823 0,0000998393
2019 0,0001382058 0,0001040740
2018 0,0001419572 0,0001068989
2017 0,0001441283 0,0001086774
2016 0,0001474507 0,0001111826

Ost: Umrechnungsfaktoren für das Umrechnen von Kapitalwerten/Beiträgen in Entgeltpunkte (Jahre 2016 bis 2025)

  • Musterdokument öffnen
Formel: Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) = Kapitalwert bzw. Beitragsaufwand x Umrechnungsfaktor
Zeitpunkt Beitragszahlung Allgemeine Rentenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung
1.1.2024 – 30.6.2024 0,0001201908[1] 0,0000905080[2]
2023 0,0001281091 0,0000964708
2022 0,0001440105 0,0001084451
2021 0,0001366703 0,0001029177
2020 0,0001418630 0,0001068280
2019 0,0001498151 0,0001128162
2018 0,0001596734 0,0001202399
2017 0,0001613228 0,0001216426
2016 0,0001692586 0,0001276265
[1] Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) fand nur bis zum 30.6.2024 statt (seit1.7.2024 gelten die West-Werte).
[2] Die Umrechnung von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) fand nur bis zum 30.6.2024 statt (seit1.7.2024 gelten die West-Werte).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    1.303
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    730
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    675
  • Erholungsbeihilfen
    650
  • Fahrtkostenzuschuss
    581
  • Aufwandsentschädigungen: Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit
    570
  • Urlaub: Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld / 1.5 Berechnungsbeispiele
    490
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    480
  • Abfindungen: Lohnsteuer und Beiträge / Sozialversicherung
    457
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    434
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    423
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    417
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    416
  • Dienstwagen: Weiternutzung während der Elternzeit bzw. des Mutterschafts- oder Krankengeldbezugs
    406
  • Jubiläumszuwendung
    399
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund
    386
  • Arbeitgeberdarlehen: Lohnsteuerrechtliche Folgen
    382
  • Urlaubsabgeltung
    376
  • Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber / 4.2.2 Kilometerpauschalen
    363
  • Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG / 4.1 Allgemeine Bestimmungen
    354
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren