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Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende und Dienstl ... / Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende einer Rechtsanwaltskanzlei

Uwe Ringel
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  • Musterdokument öffnen
Verschwiegenheitserklärung für Mitarbeitende und externe Dienstleister einer Rechtsanwaltskanzlei
der/des    
……………………………………………………………………………………………………………………………………..
 
Verschwiegenheitsverpflichtung
 
Ich, ………………………………………………………………………………………….
bin als
  • Freie Mitarbeiterin /Freier Mitarbeiter
  • Angestellte/Angestellter
  • Auszubildende/Auszubildender
  • Praktikantin/Praktikant
  • Referendarin/Referendar
  • Sonstige Mitarbeiterin/Sonstiger Mitarbeiter
  • Kanzleiexterner Dienstleister
bei der
………………………………………………………………………………………………………………………………….
(genaue Bezeichnung der Rechtsanwaltskanzlei, Anschrift)
im Folgenden: die Rechtsanwaltskanzlei
tätig.

Mein Arbeitgeber/Auftraggeber hat mich über meine Verschwiegenheitspflicht und den genaueren Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt und gemäß § 2 Berufsordnung für Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mir ist bekannt, dass sich meine Verschwiegenheit auf alles erstreckt, das mir im Zusammenhang mit der Ausübung meiner beruflichen und/oder sonstigen Tätigkeiten bekannt wird

  • (einfügen, falls Tätigkeit schon vor Abgabe dieser Erklärung aufgenommen wurden)

    und /oder bekannt geworden ist.

 
Meine Verschwiegenheitspflicht ist gegenüber jedermann zu wahren.
  1. Mir ist bewusst, dass meine Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber den Angehörigen der Mandanten, etwa Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Verlobten, Geschwistern, weiter entfernten Verwandten und Verschwägerten, aber auch gegenüber Lebensgefährten, Freunden, Kollegen, Bekannten und Geschäftspartnern der Mandanten gilt.
  2. Ebenfalls ist mir bewusst, dass meine Verschwiegenheitspflicht gegenüber Behörden und Gerichten zu wahren ist, soweit keine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch die Mandanten erteilt wurde oder kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.
  3. Mir ist bewusst, dass meine Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Berufskollegen besteht, es sei denn, die Offenlegung der der Verschwiegenheitspflicht unterfallenden Tatsachen/Vorgänge erfolgt aus dienstlichen Gründen.
 
Meine Verschwiegenheitspflicht gilt umfassend.
Sie erstreckt sich insbesondere auch
  • auf die Tatsache des Bestehens eines Mandatsverhältnisse mit der Rechtsanwaltskanzlei,
  • auf die Namen und Anschriften der Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei und deren persönlichen, wirtschaftlichen, betrieblichen, steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten.
Sollte die Rechtsanwaltskanzlei Mandanten von anwaltlichen Kolleginnen und/oder Kollegen betreuen, sei es vertretungsweise, sei es aus anderen Gründen, gilt meine Verschwiegenheitspflicht auch für diese Mandanten.
Zur Wahrung meiner Verschwiegenheitspflicht sind auch folgende Punkte zu beachten:
  • Dritten Personen, also Personen, die mit meiner Sachbearbeitung/Tätigkeit nicht befasst sind, werde ich keine Einblicke in Vorgänge geben, die mir durch meine Sachbearbeitung/Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei bekannt wurden, es sei denn, es liegen dienstliche Gründe dafür vor. Einblicke in Geschäftsangelegenheiten, Postsachen, Arbeitspapiere, auch wenn diese elektronisch erfasst sind, und in andere – auch elektronisch erstellte – Unterlagen werde ich weder an mich nehmen, noch an andere Personen, auch nicht in Form einer Vervielfältigung, etwa als Abschrift, Fotokopie oder Datenkopie oder in elektronischer Form, ohne Auftrag der Rechtsanwaltskanzlei herausgeben.
  • Nach ihrer Bearbeitung werden alle Vorgänge der Rechtsanwaltskanzlei unter Verschluss genommen.
  • Während der Bearbeitung werde ich anderen unberechtigten Personen, d.h. Personen, die mit der Sachbearbeitung/Tätigkeit nicht befasst sind, oder nicht aus dienstlichen Gründen dazu berechtigt sind, keine Einblicke in die zu bearbeitenden Vorgänge geben.
Sollte ich wegen einer Tatsache, die unter meine Verschwiegenheitspflicht fällt, als Zeugin/Zeuge in Anspruch genommen werden, werde ich die Rechtsanwaltskanzlei unverzüglich darüber informieren und die Feststellung des Vorliegens eines Zeugnisverweigerungsrechts nach Möglichkeit einvernehmlich mit der Rechtsanwaltskanzlei treffen. Ohne Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei werde ich nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung aussagen oder sonst Auskunft erteilen.
Sollte sich mein o.g. Tätigkeitsstatus ändern, gilt diese Verschwiegenheitserklärung unverändert für den neuen Tätigkeitsstatus fort.
Mir ist bekannt, dass auch nach Beendigung meiner Tätigkeit für die Rechtsanwaltskanzlei meine Verschwiegenheitspflicht unverändert fortbesteht.
Die umseitig abgedruckten Regelungen sind mir bekannt. Eine Abschrift dieser Erklärung habe ich erhalten.

Zusätzlich gilt für kanzleiexterne Dienstleister:

Den kanzleiexternen dienstleistenden Personen oder Unternehmen wird hiermit auferlegt, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über folgende Tatsachen zu verpflichten:

  • zur Kenntnis gegebene Tatsachen über das Bestehen eines Mandatsverhältnisses mit der Rechtsanwaltskanzlei sowie
  • Namen und Anschriften der Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei und deren persönliche, wirtschaftliche,...

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