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Ukrainische Flüchtlinge, Informationsschreiben / Mustervorlage

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Liebe Führungskräfte,

der Krieg in der Ukraine erschüttert uns alle sehr und wir unterstützen, wo Hilfe benötigt wird. Wir sehen die Zuwanderung ukrainischer Geflüchteter jedoch auch als Möglichkeit, fachlich gute und motivierte Mitarbeiter zu akquirieren.

Die Regelungen zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Arbeit ukrainischer Geflüchteter wurden stark vereinfacht. Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die geltenden Regelungen geben.

Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland

  • Ukrainische Geflüchtete benötigten für Einreisen bis zum 4.12.2026 für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Einreise in das Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel, also zur Einreise kein Visum und zum Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Achtung: Eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ist in diesem Zeitraum ohne gesonderten Aufenthaltstitel nicht erlaubt.

Beantragung eines Aufenthaltstitels in Deutschland

Für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt sowie eine Beschäftigung ist die Beantragung eines gesonderten Aufenthaltstitels erforderlich. Grundsätzlich können verschiedene Titel einschlägig sein. Für die Mehrheit der Geflüchteten aus der Ukraine kommt aber eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Betracht.

  • Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (u. a. Person mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die vor dem 24.2.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatte und deren Familienangehörige), hat sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung.
  • Eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten auch Personen, die kurz vor dem 24.2.2022 die Ukraine verlassen haben (z.B. für eine Urlaubsreise oder aus arbeitsbedingten Gründen), sich im Gebiet der EU befunden haben und die infolge des Krieges ni...

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