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Teilzeitarbeit und Brückenteilzeit / 3. Arbeit auf Abruf

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3.1 Mindestarbeitszeit: Was ist, wenn mehr als 25 % abgerufen und bezahlt werden?
Der Mitarbeiter kann, aber muss die Arbeit nicht annehmen.
Rechtsgrundlage: § 12 TzBfG
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf
3.2 Wenn eine Jahresarbeitszeit auf Abruf vereinbart wird, muss dann auch eine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden?
Ja. Das Gesetz (§ 12 TzBfG) knüpft an die Wochenarbeitszeit an.
Rechtsgrundlage: § 12 TzBfG
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf
3.3 Welche Angaben müssen in einem Arbeitsvertrag zur Arbeit auf Abruf gemacht werden?
Im Arbeitsvertrag sind die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden, der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat, anzugeben.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 NachwG, § 12 TzBfG
Weitere Informationen: Anforderungen an Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz
3.4 Was passiert, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit nicht jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt oder die Arbeitsleistung nicht im festgelegten Zeitrahmen zu erfolgen hat.
Der Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung verweigern, wenn die Ankündigungsfrist nicht eingehalten wird oder der Arbeitgeber zu einer Arbeitsleistung außerhalb des festgelegten Zeitrahmens auffordert.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 TzBfG
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf

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