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Stellplatz: Kauf durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Beschluss)

Alexander C. Blankenstein
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Kurzbeschreibung

Die Wohnungseigentümer möchten in der Eigentümerversammlung über einen Stellplatzkauf der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vom Bauträger beschließen. Diese Vorlage dient als Grundlage für eine Beschlussformulierung.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Längst ist anerkannt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Grundeigentum erwerben kann. Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher mehrheitlich beschließen, dass die Gemeinschaft eine Wohnung oder ein Grundstück erwirbt.[1] Insoweit kann dann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch als Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden.[2]

Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung anzusehen ist, obliegt dabei nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Gemeinschaft als Eigentümerin, sondern vielmehr nur den Wohnungseigentumsgerichten im Rahmen des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG.[3]

Ein ordnungemäßer Verwaltung entsprechender Erwerb eines Sondereigentums kann vorliegen beim Kauf

  • einer Hausmeisterwohnung,
  • eines Aufenthaltsraums für Pflegepersonal,
  • eines Verwaltungs- oder Geräteraums,
  • eines Abstellplatzes für Kraftfahrzeuge oder für Fahrräder bzw. Mülltonnen

Weitere Fälle, in denen der Erwerb von Immobilien durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums liegt, können die Ersteigerung einer Teileigentumseinheit zur Vermeidung künftiger Wohngeldausfälle[4] oder zur Weiterführung des Restaurant- und Bäderbetriebs eines Apart- und Kurzentrums sein. Ist ein Wohnungseigentümer aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nicht mehr in der Lage, Wohngeldzahlungen aufzubringen, kann es im Interesse der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums liegen, de...

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