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Sozialversicherungswerte, Auswirkungen auf Beschäftigungen / Checkliste

Mario Scharf
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Art der Beschäftigung

Bezeichnung des Sozialversicherungswerts
Wert gültig ab/seit Zeitpunkt der Änderung Auswirkung To-do-Liste erledigt?
Auszubildende
Geringverdienergrenze
325 EUR mtl. 1.8.2003 Gesetzesänderung Der Arbeitgeber trägt die Beiträge allein bei Auszubildenden, deren Entgelt die Grenze nicht übersteigt. Bei Beitragsberechnung und -abführung beachtet?  
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Geringfügigkeitsgrenze
556 EUR mtl. 1.1.2025 Keine bzw. Ausscheiden aus Versicherungspflicht zur KV/PV/ALV bei regelmäßigem Entgelt < = 556 EUR. Bei Beschäftigungsbeginn sowie bei allen Änderungen der regelmäßigen Entgelthöhe geprüft?  
Meldung an Minijob-Zentrale erstattet?  
Pauschalbeiträge KV/PV abgeführt?  
Ggf. Pauschalsteuern abgeführt?  
Eintritt der Versicherungspflicht bei regelmäßigem Überschreiten der Grenze. Bei Änderung der regelmäßigen Entgelthöhe geprüft?  
Auf Befreiungsrecht zur Rentenversicherung aufmerksam gemacht?  
Bei regelmäßigem Entgelt < = 556 EUR mtl. kann beim Arbeitgeber ein Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht abgegeben werden; bei Befreiung ist nur der Arbeitgeberanteil zu zahlen. Meldungen an Minijob-Zentrale und zuständige Krankenkasse erstattet?  
Gesamtsozialversicherungsbeiträge abgeführt?  
1.1.2025 Bei regelmäßigem Entgelt von 556,01 EUR bis 2.000 EUR. Regelung des Übergangsbereichs?  
Höher verdienende Arbeitnehmer
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)
allgemein: 73.800 EUR jährl.
besondere: 66.150 EUR jährl.
1.1.2025
jährliche Anpassung
Ausscheiden aus Versicherungspflicht in KV und PV zum Jahresende, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Grenze des laufenden und die Grenze des nächsten Kalenderjahres übersteigt. Zum Jahresende geprüft?  
Weitere KV/PV mit Arbeitnehmer geklärt?  
Me...

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