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Rechtsprechungsübersicht, aktuelle Entscheidungen / Kündigung

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Thema Aktenzeichen Inhalt Weiterführende Informationen
Frist zur Anfechtung der Kündigung bei Schwangerschaft

BAG, Urteil v. 3.4.2025, 2 AZR 156/24

siehe auch: EuGH, Urteil v. 27.6.2024, C-284/23
Erlangt eine Schwangere erst nach Zugang der Kündigung Kenntnis von der Schwangerschaft, kann sie ggf. die 3-wöchige Frist des § 4 KSchG zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht einhalten. Besteht die Kenntnis erst nach Ablauf der Frist, ist die Klage nachträglich gem. § 5 KSchG zuzulassen. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kenntnis ist die frühestmögliche frauenärztliche Untersuchung, nicht das Ergebnis eines Schwangerschaftstests.

Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz: Voraussetzungen und Auswirkungen

Kommentierung zu § 5 KSchG

Newsmeldung: Schwangere darf später gegen Kündigung vorgehen
Kündigungszugang bei Einwurfeinschreiben BAG, Urteil v. 30.1.2025, 2 AZR 68/24 Der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurfeinschreibens greift nicht, wenn lediglich ein Einlieferungsbeleg und ein Ausdruck des Sendungsstatus vorliegen. Es bedarf zusätzlich mindestens einer Reproduktion des Auslieferungsvermerks, der weitergehende Angaben zur Zustellung und zur zustellenden Person enthält. Zugang der Kündigung bei Einwurfeinschreiben
Probezeitkündigung nach Übernahmezusage LAG Düsseldorf, Urteil v. 14.1.2025, 3 SLa 317/24 Die Kündigung eines Arbeitnehmers innerhalb der Probezeit kann treuwidrig und damit unwirksam sein, wenn dem Arbeitnehmer im Vorfeld von seinem Vorgesetzten gesagt wurde, dass er nach Ablauf der Probezeit natürlich übernommen werde. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere im Hinblick auf das Hinzutreten neuer Umstände nach der Übernahmezusage.

Verstoß einer Kündigung gegen Treu und Glauben

Widersprüchliches Verhalten: Probezeitkündigung treuwidrig
Kündigungsschutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz LAG Niedersachsen, Urteil v. 11.11.2024, 7 Sla 306/24 Beruft sich ein gekündigter Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz aus § 36 HinSchG, muss er darlegen können, welche Hinweise er wann und wo gemeldet hat und inwieweit dies für die Kündigung ursächlich war. Dabei ist außerdem zu beachten, dass die Meldung die Geheimhaltungsinteressen des § 5 HinSchG zu wahren hat, um unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzes zu fallen.

Hinweisgeberschutz: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

§ 36 HinSchG (Kommentierung)
Probezeitkündigung bei Schwerbehinderung II

LAG Köln, Urteil v. 12.9.2024, 6 SLa 76/24

Vorinstanz: ArbG Köln, Urteil v. 20.12.2023, 18 Ca 3954/23
Arbeitgeber sind vor einer Kündigung von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung auch während der Probezeit verpflichtet, beim Auftreten von Schwierigkeiten zunächst ein Präventionsverfahren nach § 167 SGB IX durchzuführen. Anderenfalls wird vermutet, dass eine Diskriminierung vorliegt. Für das Widerlegen der Vermutung bestehen jedoch während der Probezeit Beweiserleichterungen zu Gunsten des Arbeitgebers. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Az. 2 AZR 271/24). Eine Klärung durch das BAG steht noch aus (s. auch die anderslautende Entscheidung des LAG Thüringen). Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis Schwerbehinderter
Probezeitkündigung bei Schwerbehinderung I LAG Thüringen, Urteil v. 4.6.2024, 1 Sa 201/23 In den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, vor Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. An der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil v. 21.4.2016, 8 AZR 402/14) ist aus Sicht des LAG festzuhalten. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt (Az. 2 AZR 178/24). Die Frage muss vom BAG neu geklärt werden (s. auch die anderslautende Entscheidung des LAG Köln).

Präventionsverfahren

Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Menschen

Die Kündigung von schwerbehinderten Menschen
Kündigung nach Täuschung über Umfang der Betriebsratstätigkeit ArbG Köln, Beschluss v. 8.8.2024, 6 BV 25/24 Ein Betrug über die Zeiten, an denen Betriebsratstätigkeiten erbracht worden sein sollen, kann bei einem freigestellten Betriebsratsmitglied eine erhebliche Arbeitspflichtverletzung darstellen und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Außerordentliche Kündigung: Arbeitszeitbetrug

Verhaltensbedingte Kündigung: Arbeitszeitbetrug
Kündigung nach Täuschung über Arbeitsunfähigkeit LAG Niedersachsen, Urteil v. 8.7.2024, 15 SLa 127/24 Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit können sich aus einem zuvor für den entsprechenden Zeitraum erfolglos geäußerten Urlaubsbegehren ergeben. Den Arbeitnehmer trifft dann eine gesteigerte Darlegungs- und Beweislast.

Außerordentliche Kündigung bei Krankheit und Pflichtverletzungen

Newsmeldung: Außerordentliche Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Zugang eines Einwurfeinschreibens BAG, Urteil v. 20.6.2024, 2 AZ...

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Arbeitgeber müssen vor der Kündigung von Schwerbehinderten auch innerhalb der Probezeit ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen. Eine Probezeitkündigung ist aber wirksam, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass er die Kündigung nicht wegen der Schwerbehinderung ausgesprochen hat. Das hat das LAG Köln entgegen der Rechtsprechung des BAG entschieden.


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