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Qualifizierung und Personalentwicklung / Betriebsvereinbarung

Dr. Daniel Wall
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Zwischen

..........................................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

..........................................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

..........................................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

..........................................................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

wird folgende Betriebsvereinbarung zur Personalqualifizierung und Personalentwicklung getroffen:

Präambel

Die Betriebsparteien verfolgen übereinstimmend das Ziel, die Qualifizierung der Mitarbeiter und ein lebenslanges Lernen als Schlüssel für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs, der Sicherung der Arbeitsplätze und der Beschäftigungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiter zu fördern. Die Betriebsparteien gestalten mit dieser Vereinbarung den Rahmen für Maßnahmen der Erhaltungsqualifizierung, der Anpassungsqualifizierung und der Aufstiegs-/Erweiterungsqualifizierung. Mitarbeiter sollen mit den hier gestalteten Maßnahmen auf zukünftige Anforderungen und Veränderungen, die sich aus technischen oder organisatorischen Einflüssen ergeben können, bestmöglich vorbereitet werden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb ...... tätigen Mitarbeiter.
  2. Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
  3. Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Mitarbeiter, die in Teilzeit tätig sind oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Elternzeit oder dem Abbau von Guthaben aus einem Arbeitskonto ruht. Ruht das Arbeitsverhältnis aus einem nicht in einer (Konzern-, Gesamt-) oder Betriebsvereinbarung vereinbarten Rechtsgrund, gilt die...

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