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Private Pkw-Nutzung, Unternehmer / Private Pkw-Nutzung

Jean Bramburger-Schwirkslies
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Private Pkw-Nutzung, Unternehmer, FAQ
1. Nutzungsarten: Zuordnung zu Privat- oder Betriebsvermögen[1]
Welche Nutzungsarten für Pkw gibt es? Für alle Wirtschaftsgüter gilt: Je nach tatsächlicher Nutzung des Wirtschaftsgutes wird zwischen privater Nutzung und betrieblicher Nutzung unterschieden.
Ist jeder betrieblich genutzte Pkw auch zwingend dem Betriebsvermögen zu zuordnen? Nein. Nur ein ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutztes Wirtschaftsgut (hier: Pkw) stellt regelmäßig notwendiges Betriebsvermögen dar und ist dem Betrieb zwingend als Betriebsvermögen zu zuordnen (Zuordnungspflicht).[2]
Gibt es auch bei gelegentlich eigenbetrieblicher Nutzung des Pkw die Möglichkeit einer Zuordnung zum Betriebsvermögen? Ja. Liegt die betriebliche Nutzung eines Pkw zwischen 10 % und 50 %[3] kann der Unternehmer den Pkw seinem betrieblichen Vermögen zuordnen. Wir sprechen hier von gewillkürtem Betriebsvermögen (Zuordnungswahlrecht).[4]
Die private Nutzung des Pkw beträgt mehr als 90 %, welchem Vermögen ist der zu zuordnen? Der Pkw ist zwingend dem notwendigen Privatvermögen zu zuordnen[5].
Ist die Nutzung zu dokumentieren? Ja. Um die korrekte Zuordnung zum betrieblichen oder privaten Vermögen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, sollte mindestens für einen Zeitraum von 3 Monaten eine Dokumentation der betrieblichen und privaten Fahrten durchgeführt werden. Hierfür empfiehlt sich regelmäßig die Führung eines Fahrtenbuches.
Was gilt bei Kapitalgesellschaften? Kapitalgesellschaften verfügen grundsätzlich nur über eine betriebliche Sphäre. Von der Kapitalgesellschaft angeschaffte Pkw (Wirtschaftsgüter) stellen mithin immer Betriebsvermögen dar[6].
Darf der Unternehmer einen dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw auch privat nutzen?

Gru...

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