Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Pflegezeit, Versicherungsschutz/Beitragstragung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Kurzbeschreibung

Diese Arbeitshilfe verschafft einen schnellen Überblick zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Bewertung von Arbeitnehmern, die für eine Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz von der Arbeit freigestellt werden.

Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Tagen mit Entgeltfortzahlung

 
  KV PV RV ALV
Versicherungsverhältnis Versicherungspflicht besteht als Arbeitnehmer fort[1] Wie KV Wie KV Wie KV
Beitragsbemessung/Beitragstragung
  • Aus erzieltem und fortgezahltem Arbeitsentgelt
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 50 %

Wie KV

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 % (Ausnahme Sachsen)
  • Beitragszuschlag für Kinderlose: 100 % durch Arbeitnehmer

Wie KV

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 %

Wie KV

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 %
[1] § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV.

Arbeitsverhinderung von bis zu 10 Tagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld (PUG)

  KV PV RV ALV
Versicherungsverhältnis während PUG-Bezug
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht zwar nicht fort, Mitgliedschaft bleibt aber erhalten[1]
Wie KV[2] Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von PUG, wenn im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt Rentenversicherungspflicht bestand[3] Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von PUG, wenn unmittelbar vor Leistungsbeginn Versicherungspflicht oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach SGB III bestand[4]
Arbeitgeber/Entgeltabrechnung in Monaten mit PUG-Bezug: Beitragsbemessungsgrundlage und Beitragstragung
  • Aus erzieltem (geminderten) Arbeitsentgelt
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 50 %

Wie KV

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 % (Ausnahme Sachsen)
  • Beitragszuschlag für Kinderlose: 100 % durch Arbeitnehmer

Wie KV

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 %

Wie KV

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 %
PUG-Bezieher: Beitragsbemessungsgrundlage
  • 80 % des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Entgelts[5]
Keine Beitragspflicht[6]
  • 80 % des während der Freis...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Diskriminierung / 7.2 Schadensersatz und Entschädigung
    1
  • BGM in kleinen und mittleren Unternehmen / 7 Umsetzung und Praxis des BGM in KMU – Best-Practice
    0
  • Entgelt-TV, Wach- u. Sicherheitsgewerbe, Sachsen-Anhalt, ... / § 6 Urlaub
    0
  • Frotscher/Geurts, EStG § 41c Änderung des Lohnsteuerabzugs / 2.2 Durchführung der Neuberechnung
    0
  • Jansen, SGB VI § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente / 2.1.1 Persönliche Entgeltpunkte nach Nr. 1
    0
  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Zusammenarbeit neu gestalten: Mutig führen
Mutig führen
Bild: Haufe Shop

Klassische Hierarchien und schlechte Kommunikation bremsen Unternehmen aus. Dieses Buch zeigt, wie kluge Führung und Freiräume Mitarbeitende motivieren, ihr volles Potenzial einzubringen. Mit Basics, praxisnahen Tipps und über 100 humorvollen Zeichnungen – kompakt und inspirierend!


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren