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Offenlegungspflicht nach Größenklassen

Peter Schmitz
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Kurzbeschreibung

Bestimmte Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sind zur Offenlegung verpflichtet. Je größer die Gesellschaft, desto mehr Unterlagen sind einzureichen. Die Übersicht zeigt die jeweiligen Offenlegungspflichten je nach Größenklasse gemäß §§ 267, 267a HGB (kleinst, klein, mittel oder groß).

  • Übersicht

Übersicht

  • Musterdokument öffnen
  Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
  kleinst klein mittel groß
  (§ 267a HGB) (§ 267 Abs. 1 HGB) (§ 267 Abs. 2 HGB) (§ 267 Abs. 3 HGB)
  mindestens 2 der 3 Merkmale werden nicht überschritten  
Bilanzsumme

bis 450.000 EUR

(bis 350.000 EUR)

bis 7,5 Mio. EUR

(bis 6 Mio. EUR)

bis 25 Mio. EUR

(bis 20 Mio. EUR)
mindestens 2 der 3 Merkmale mittelgroßer Kapitalgesellschaften werden überschritten
Umsatzerlöse in den letzten 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag

bis 900.000 EUR

(bis 700.000 EUR)

bis 15 Mio. EUR

(bis 12 Mio. EUR)

bis 50 Mio. EUR

(bis 40 Mio. EUR)
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

bis 10

(unverändert)

bis 50

(unverändert)

bis 250

(unverändert)
Bilanz

JA-in verkürzter Form

(§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)

JA-in verkürzter Form

(§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)

JA-in verkürzter Form

(§ 327 HGB)

JA

(§ 325 HGB)
GuV

NEIN

(§ 326 Abs. 2 HGB)

NEIN

(§ 326 Abs. 1 HGB)

JA–in verkürzter Form

(§ 276 HGB)

JA

(§ 325 HGB)
Anhang

Anhang nicht erforderlich, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz ausgewiesen werden

(§§ 267a, § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)

JA-muss die GuV betreffenden Angaben aber nicht enthalten

(§ 326 Abs. 1 HGB)

JA-in verkürzter Form

(§ 327 HGB)

JA

(§ 325 HGB)
Lagebericht

NEIN

(§ 264 Abs. 2 Satz 5 HGB)

NEIN

(§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)

JA

(§§ 289, 325 HGB)

JA

(§§ 289, 325 HGB)
Bericht des Aufsichtsrats

NEIN

(§ 326 Abs. 2 HGB)

NEIN

(§ 326 Abs. 1 HGB)

JA

(§ 325 HGB)

JA

(§ 325 HGB)
Erklärung nach § 161 AktG

NEIN

(§ 326 Abs. 2 HGB)

NEIN

(§ 326 Abs. 1 HGB)

JA

(§ 325 HGB)

JA

(§ 325 HGB)
Er...

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