Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Nachweisgesetz

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Kurzbeschreibung

FAQs zum Thema Nachweisgesetz: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Nachweis von Arbeitsbedingungen.

Vorbemerkung

Am 1.1.2025 sind Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) in Kraft getreten. Der Nachweis kann in Textform erstellt und elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen. Dies gilt nicht in bestimmten Wirtschaftszweigen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Die Tabelle gibt eine Auswahl häufig gestellter Einzelfragen wieder. Neben der Antwort auf die Fragen sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen angegeben.

Rechtsgrundlage: §§ 1 ff. Nachweisgesetz

Weitere Informationen: Anforderungen an Arbeitsverträge nach dem Nachweisgesetz

1. Geltungsbereich des Nachweisgesetzes

1.1 Muss ich bei bestehenden Arbeitsverträgen Umstellungen vornehmen?

Nein, denn die Anforderungen des Nachweisgesetzes gelten bereits seit 1995 und wurden durch bestehende Arbeitsverträge erfüllt. Die Änderungen ab 1.1.2025 dienen der Formerleichterung (Textform statt Schriftform für den Nachweis, soweit Arbeitnehmer nicht in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes tätig sind).

Wenn ein Arbeitsvertrag ein Schriftformerfordernis enthält (z.B. "Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform") erfüllt auch die elektronische Form (§ 126a BGB = qualifizierte elektronische Signatur) das Schriftformerfordernis. Das war bisher so und ist auch künftig so. Durch das BEG IV bzw. die Änderung des Nachweisgesetzes ändert sich daran nichts. Wenn künftig die Textform genügen soll, müsste zunächst in schriftlicher Form eine entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen werden.
1.2 Wenn die Neuregelung ab 1.1.2025 gilt, heißt das dann für Arbeitsverträge, die ab dem 1.1.2025 abgeschlossen werden oder für die Mitarbeiter, die ab 1.1.2025 anfangen?
Das Nachweisgesetz sieht in § 1 Abs. 1 Satz NachwG Fristen vor, in denen die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens auszuhändigen sind. Je nach Bedingung muss der Nachweis spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses oder spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden. Wenn ein Arbeitsverhältnis am 1.1.2025 beginnt, gilt zu diesem Zeitpunkt bereits das neue NachwG, deshalb gelten die Erleichterungen der Neuregelung für alle ab dem 1.1.2025 beginnenden Arbeitsverhältnisse. Auf den Abschluss des Arbeitsvertrags bereits im Jahr 2024 kommt es nicht an.
1.3 Gilt das Nachweisgesetz auch für Werkstudenten, Azubis, Famulanten und "Bufdis"?
Für Werkstudenten ja, diese sind arbeitsrechtlich Arbeitnehmer.
1.4 Gilt auch im Minijob das NachwG und gibt es eine Mindestanzahl an zu vergütenden Stunden bei Minijobbern?
Ja, das NachwG gilt auch für Arbeitgeber von Minijobbern; nein es gibt keine Mindestanzahl an zu vergütenden Stunden. Die Mindestanzahl muss (nur) bei Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) angegeben werden. Besonderheiten speziell bei Minijobbern gibt es durch das NachwG nicht.

2. Einzelne Vertragsbedingungen

2.1 Wie verhält es sich bei komplett flexiblen Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeit, z.B. bei Vertrauensarbeitszeit? Reicht es aus, wenn eine Angabe erfolgt, dass Pausenzeiten entsprechend Gesetz einzuhalten sind? Oder reicht eine Formulierung, wie "... es wird eine 30-minütige Pause gewährt"?
Das Gesetz verlangt den Nachweis von "vereinbarten" Pausen. Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss das ArbZG eingehalten werden. Bei Vertrauensarbeitszeit ist vereinbart, dass die Arbeitnehmer die Lage der Pausen selbst bestimmen. Die kann dokumentiert werden; z.B.: "Aufgrund der vereinbarten Vertrauensarbeitszeit bestimmen Sie die Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen (§ 4 ArbZG) selbst."
2.2 Ist im Hinblick auf die Ruhepausen und Ruhezeiten ein einfacher Querverweis im Arbeitsvertrag auf die gesetzlichen Regelungen der §§ 4 und 5 ArbZG ausreichend?
Das Gesetz verlangt in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG den Nachweis von "vereinbarten" Pausen und Ruhezeiten. Diese Angaben können nach § 2 Abs. 4 NachwG ersetzt werden durch einen Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. Ein einfacher Verweis auf das Gesetz reicht nicht aus.
2.3 Wie verhält es sich mit Mobile Office oder Homeoffice? Muss dies auch berücksichtigt werden?
In diesem Fall ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeit an mehreren Orten erbracht werden kann.
2.4 Wir geben den Mitarbeitern noch zusätzlich an Heiligabend und Silvester frei. Muss dies zusätzlich im Arbeitsvertrag unter Urlaub aufgeführt werden? Bis jetzt sind die beiden Tage nirgends verschriftlicht.
Wenn es sich um zusätzlichen Erholungsurlaub ha...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    994
  • Entgeltfortzahlung: Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Wartefrist
    393
  • Pfändung: Ermittlung und Berechnung des pfändbaren Arbei ... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber
    294
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer
    277
  • Wohnraumüberlassung: Steuer- und beitragsrechtliche Bewe ... / 3.2 Bewertungsabschlag von der ortsüblichen Miete
    209
  • Sterbegeld
    202
  • Menschen mit Behinderung / 3 Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
    199
  • Praxis-Beispiele: Pfändung
    199
  • Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3 Einzelbewertung: 0,002-%-Tagespauschale
    181
  • Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2 Verjährung, Verwirkung und Ausschlussfristen
    176
  • Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen
    175
  • Beitragszuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
    171
  • Aufmerksamkeiten
    143
  • Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers
    137
  • Vorsorgepauschale
    134
  • Lohnabrechnung im Baugewerbe / 4 Mindestlöhne
    126
  • Praxis-Beispiele: Auslagenersatz / 4 Telefonkosten ohne Gesprächsnachweis
    121
  • Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.3 Nummer 2: Großbuchstaben S, M, F, FR, E
    110
  • Ende der Beschäftigung: Lohnsteuer, Beitrags- und Melderecht
    108
  • Altersentlastungsbetrag
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Gesetzesänderung: Änderungen im Nachweisgesetz erleichtern digitalen Arbeitsvertrag
Briefumschlag
Bild: Pexels

Durch das kürzlich beschlossene Bürokratieentlastungsgesetz IV gibt es Änderungen im Nachweisgesetz. Diese treten zum 1. Januar 2025 in Kraft. Sie vereinfachen die Nachweispflichten, indem sie den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in Textform genügen lassen und die digitale Übermittlung möglich machen.


Teilzeitarbeit: Welche Regelungen bei der Arbeit auf Abruf gelten
Studentenjob in der Gastronomie
Bild: Pixabay

Mit Arbeit auf Abruf lassen sich Arbeitnehmende flexibel je nach Arbeitsbedarf einplanen. Vor allem unter Mini-Jobbern in Gastronomie, Hotelgewerbe und Handel ist diese Arbeitsform weit verbreitet. Um nicht mehr Stunden zahlen zu müssen als geleistet wurden, sollten Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben im Blick haben.


Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst: Neues Nachweisgesetz: Das müssen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beachten
ältere Frau hält ihren Arbeitsvertrag in den Händen
Bild: mauritius images / imageBROKER / Frank Röder

Am 1.8.2022 ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Arbeitgeber müssen bei Vertragsschluss, aber auch nach Aufforderung der Beschäftigten bei bestehenden Arbeitsverträgen einen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen erstellen. Für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst stellt sich die Frage, bei welchen Punkten auf den TVöD bzw. TV-L verwiesen werden kann.


Haufe Shop: Problemfaktor Minderleistung
Problemfaktor Minderleistung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch analysiert die Ursachen von Low Performance und zeigt anhand von Fallbeispielen, wie Sie rechtzeitig handeln und Mitarbeiter:innen neu motivieren können. Mit praxisnahen Strategien und Impulsen bietet es Wege, Minderleistung nachhaltig und effektiv anzugehen. 


Nachweisgesetz / 2. Einzelne Vertragsbedingungen
Nachweisgesetz / 2. Einzelne Vertragsbedingungen

2.1 Wie verhält es sich bei komplett flexiblen Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeit, z.B. bei Vertrauensarbeitszeit? Reicht es aus, wenn eine Angabe erfolgt, dass Pausenzeiten entsprechend Gesetz einzuhalten sind? Oder reicht eine Formulierung, wie "... es wird ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Personal Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe HR Chatbot
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software
Arbeits- & Sozialrecht Lösungen
Lohn & Gehalt Produkte
Personalmanagement Lösungen
Alle Personal Produkte
Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren