Sehr geehrte/r Frau/Herr ..................................................,
aufgrund des Nachweisgesetzes ist die Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen erforderlich (§ 2 Abs. 1 NachwG).
Da Sie um die Mitteilung der für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regelungen gebeten haben, haben wir die geltenden Regelungen für Sie zusammengefasst.
Den Inhalt Ihres Arbeitsverhältnisses bestimmen rechtlich bindend nur der mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsvertrag, die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen sowie die für Ihr Arbeitsverhältnis geltenden Gesetze (bei Tarifbindung einfügen: "[...] und die im Unternehmen jeweils geltenden Tarifverträge, sofern und soweit Tarifbindung besteht."). Soweit in diesem Nachweis auf Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung verwiesen wird, setzt dies eine Tarifbindung voraus.
Bei den Inhalten, die in diesem Nachweisschreiben aufgeführt werden, handelt es sich um reine Wissenserklärungen. Wir haben als Arbeitgeber ausdrücklich nicht den Willen, uns an die in diesem Nachweis dargestellten Arbeitsbedingungen rechtlich zu binden, wenn sie nicht aufgrund anderer Rechtsgrundlage, insbesondere Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Ihres Arbeitsvertrags gelten.
Dieses Schreiben dient vielmehr der Dokumentation nach unserem aktuellen Kenntnisstand entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, diesen Nachweis jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu korrigieren.
Zu den in § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG vorgesehenen wesentlichen Arbeitsbedingungen erteilen wir Ihnen in der Reihenfolge der Nennung im Gesetz den folgenden Nachweis:
(1) "der Name und die Anschrift der Vertragsparteien"
S. Arbeitsvertrag.
(2) "der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses"
S. Arbeitsvertrag.
Sollte der Beginn ...