Kurzbeschreibung
Anschreiben des Arbeitgebers an Arbeitnehmer zum Nachweis der Arbeitsbedingungen im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Vorbemerkung
Bereits bei Arbeitsaufnahme wird neben dem Arbeitsvertrag die Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangt (§ 2 Abs. 1 NachwG).
§ 2 Abs. 1 Satz 9 NachwG bestimmt, dass der Arbeitgeber spätestens am 7. Tag nach Zugang der Aufforderung beim Arbeitgeber die Niederschrift mit den Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1-10 NachwG auszuhändigen hat. Die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach § 2 Abs. 1 Satz 7 NachwG (Nr. 11-15) ist spätestens einen Monat nach Zugang der Aufforderung auszuhändigen.
Empfehlenswert ist in diesem Fall die Einhaltung der kürzeren Frist für alle Vertragsbedingungen, also die Aushändigung sämtlicher Informationen spätestens am 7. Tag nach Zugang der Aufforderung beim Arbeitgeber.
Soweit eine früher ausgestellte Niederschrift oder ein mindestens in Textform abgefasster Arbeitsvertrag die nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben enthält, entfällt diese Verpflichtung. Hier reicht, falls ein entsprechendes Verlangen vom Arbeitnehmer erklärt wird, ein kurzes Informationsschreiben mit dem Hinweis auf die Erfüllung der Anforderungen.
Seit 1.1.2025 kann der Nachweis in Textform erstellt und elektronisch übermittelt werden, sofern das Dokument für den Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen. Dies gilt nicht in bestimmten Wirtschaftszweigen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Im vorliegenden Muster werden sämtliche nachzuweisende Arbeitsbedingungen aufgeführt. Die Angaben müssen an den Einzelfall angepasst werden. Zu beachten sind dabei insbesondere die besteh...