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Nachhaltigkeits-Regulatorik: Übersicht über den rechtlic ... / Übersicht

Lisa Watermann, Philippe Lorenz
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Diese Arbeitshilfe stammt aus dem Buch "Das Sustainability-Toolbook: Nachhaltigkeit in Unternehmen erfolgreich umsetzen". Weitere Informationen zum Hintergrund und zur Anwendung der Arbeitshilfe finden Sie im Buchkapitel Rechtliche Anforderungen.

  Wesentliche Inhalte Auswirkungen auf mein Unternehmen Verantwortung im Unternehmen
Taxonomie-VO Die Taxonomie-Verordnung legt fest, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Dies soll Unternehmen dabei helfen, ihre ökologischen Auswirkungen zu bewerten, offenzulegen und ggf. zu reduzieren/zu verbessern. Analyse bzgl. Taxonomiefähigkeit bzw. Taxonomiekon-formität der Wirtschaftsaktivitäten erforderlich

Fachabteilungen, Controlling und Rechnungswesen

Offenlegungs-VO Die Offenlegungs-Verordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater erfordert, dass diese sich zum Umgang mit bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten äußern. Dadurch sollen Investoren, Verbraucher und andere Stakeholder besser informiert werden.

Durchführung Betroffenheitsanalyse

Fachabteilungen, Risikomanagement

MiFID Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) regelt die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und den Handel mit Finanzinstrumenten in der EU. Sie zielt darauf ab, den Anlegerschutz zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und den Wettbewerb zu fördern.

Durchführung Betroffenheitsanalyse

Fachabteilungen

CSRD/ESRS Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) legt Anforderungen für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen fest, um die Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verbessern. Ihre Vorgaben werden konkretisiert durch die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS). Diese Nachhaltigkeitsberichte müssen zuverlässig, vergleichbar und auf die Bedürfnisse verschiedener Stakeholder ausgerichtet sein, um die Transparenz und Bewertung der Nachhaltigkeitsbemühungen zu verbessern.

Erweiterung von Berichtspflichten Transparenz über Nachhaltigkeit des Unternehmens

Geschäftsleitung, Rechnungswesen und Controlling, HR, Compliance

LkSG und CSDDD Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette wahrzunehmen. Erweiterung von Compliance-Pflichten zugunsten Dritter und nicht des Unternehmens selbst Prüfung von Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen

Geschäftsleitung Compliance-Abteilung Menschenrechtsbeauftragter

EUDR - Entwaldungs-Verordnung Die EU-Entwaldungsverordnung verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass die von ihnen in die EU importierten Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja und Palmöl nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Sie müssen die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferketten gewährleisten und nachweisen, dass ihre Waren aus legalem und nachhaltigem Anbau stammen.

Durchführung Betroffenheitsanalyse

Geschäftsleitung Fachabteilungen Compliance-Abteilung

Batterie-Verordnung Die EU-Batterieverordnung stellt Anforderungen an Unternehmen bezüglich der Nachhaltigkeit, Leistung und Sicherheit von Batterien. Unternehmen müssen die Umweltverträglichkeit ihrer Batterien sicherstellen, die Verwendung schädlicher Substanzen minimieren, hohe Recyclingquoten erreichen und Informationen über die Lebensdauer und Kapazität der Batterien bereitstellen. Ziel ist es, den ökologischen Fußabdruck von Batterien zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Durchführung Betroffenheits-analyse

Geschäftsleitung Fachabteilungen Compliance-Abteilung

EU-ZwangsarbeitsVO (Entwurf) Die EU-Zwangsarbeitsverordnung sieht vor, dass in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem Unionsmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder exportiert werden dürfen. Die Verordnung befindet sich aktuell noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Im März 2024 konnte zwischen Europäischem Parlament und Europäischem Rat eine vorläufige Einigung erzielt werden.

Durchführung Betroffenheitsanalyse

Geschäftsleitung Fachabteilungen Compliance-Abteilung

EU Verpackungs-Verordnung Die EU-Verpackungsverordnung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren. Unternehmen sind verpflichtet, Verpackungen so zu gestalten, dass sie wiederverwendbar oder recycelbar sind und den Einsatz von Ressourcen sowie die Entstehung von Abfall reduzieren. Die Regelung fordert zudem die Verwendung von Materialien, die weniger umweltschädlich sind, und legt bestimmte Recyclingziele fest, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Durchführung Betroffenheitsanalyse

Geschäftsleitung, Fachabteilungen

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU verlangt von Importeuren emissionsintensiver Produkte wie St...

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