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Muster 21.31: Sicherheitenpoolvertrag

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Kurzbeschreibung

Muster aus: AnwaltFormulare, Heidel/Pauly, 11. Aufl. 2026 (Deutscher Anwaltverlag)

  • Muster 21.31: Sicherheitenpoolvertrag

Muster 21.31: Sicherheitenpoolvertrag

  • Musterdokument öffnen

Zwischen der

ABC Bank, Frankfurt, und der DEF Bank, Frankfurt am Main

– nachstehend Banken genannt –

und

Rechtsanwältin R als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Fa. A-GmbH

– nachstehend Insolvenzverwalterin genannt –

wird vereinbart:

Die Banken haben am _________________________ an die Insolvenzverwalterin ein Massedarlehen i.H.v. 800.000 EUR ausgereicht, das zunächst bis zum _________________________ befristet ist. Die Insolvenzverwalterin hat zur Besicherung des Massedarlehens den Banken die Halb- und Fertigfabrikate gem. Sicherungsübereignungsvertrag vom _________________________ sicherungsübereignet, wie auch die Forderungen aus Lieferung und Leistung an die Banken gem. Zessionsvertrag vom _________________________ sicherungshalber abgetreten. Die vorstehende Sicherungsübereignung wie auch -abtretung erfolgt zur Sicherung aller Ansprüche, auch zukünftiger, bedingter und befristeter, die den Banken mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Filialen gegen die A-GmbH i.L. zustehen. Der Sicherheitenpoolvertrag ist zunächst befristet bis zum _________________________. Die Prolongierung des Massedarlehens bewirkt automatisch auch die Prolongierung der Poolvereinbarung um denselben Zeitraum.

1. Die ABC Bank wird die o.g. Sicherheiten, auch für die DEF Bank, treuhänderisch verwalten. Die ABC Bank hat im Rahmen der Verwaltung der Sicherheiten selbstständig alle tatsächlichen und rechtlichen Handlungen nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen. Entscheidungen, die über die allgemeine Verwaltung hinausgehen, werden von der ABC Bank und DEF Bank gemeinsam getroffen. Die ABC Bank hat in diesem Zusammenhang die DEF Bank rechtzeitig über eine...

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