Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Mietvertragsklausel, Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen (Vereinbarung)

Harald Kinne
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Kurzbeschreibung

Die Mietvertragsparteien können eine Nettokaltmiete vereinbaren, in der die Betriebskosten nicht enthalten sind und Vorauszahlungen durch den Mieter zu leisten sind, die der Höhe nach an den auf das jeweilige Mietobjekt entfallenden Betriebskosten bemessen werden. Weiterhin kann die Regelung getroffen werden, dass der Mieter sich zur Vorauszahlung von Heiz- und Warmwasserkosten verpflichtet oder er sich um eine eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser zu kümmern hat.

  • Mustervorlage

Mustervorlage

  • Musterdokument öffnen

Die Miete ohne kalte Betriebskosten und ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser beträgt monatlich …

Zusätzlich zu dieser vereinbarten Miete (Nettomiete) trägt der Mieter sämtliche Betriebskosten i.S.v. § 2 Betriebskostenverordnung. Zu den vom Mieter zu tragenden sonstigen Betriebskosten i.S.d. § 2 Nr. 17 Gehören insbesondere die Kosten der regelmäßigen Dachrinnenreinigung, die Kosten der regelmäßigen Überprüfung der Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlagen und die Kosten der Öltankreinigung. Nach Vertragsschluss entstehende neue Betriebskosten darf der Vermieter durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen.

Für die kalten Betriebskosten gem. §§ 1 Abs. 1, 2 Nr. 1–3 und 7–17 der Betriebskostenverordnung hat der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von z.Zt. monatlich ... zu entrichten.

Der Mieter verpflichtet sich außerdem zur Entrichtung von Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage bzw. der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser gem. § 2 Nr. 4–6

Betriebskostenverordnung von z.Zt. monatlich ...

Die Gesamtmiete beträgt daher z.Zt. monatlich ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Advolux enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohe Weihnachten
Silberne Christbaumkugeln, weisse Paeckchen mit roten Schleifen, Federn
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren