Darauf schaut das Finanzamt |
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Nein |
Anmerkungen |
Stimmen die einbehaltenen und übernommenen Steuerabzugsbeträge mit den angemeldeten und abgeführten Beträgen überein? |
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Wurden die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen korrekt ausgefüllt und übermittelt? |
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Sind die ELStAM richtig übernommen worden? (Zutreffende Berechnung und Einbehaltung der Steuerabzugsbeträge.) |
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Wurden die Lohnsteuerabzugsbeträge richtig ermittelt? (Anwendung der jeweils zutreffenden Lohnsteuertabellen.) |
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Ist der gesamte Arbeitslohn erfasst worden? (Prüfung der Lohnkonten und Lohnlisten.) |
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Sind alle Arbeitnehmer erfasst? (Abstimmung des Lohnkontos mit Aufwandskonten, Löhnen und Gehältern, Aushilfslöhnen und Lohnlisten; Vergleich des Jahreslohnjournals mit dem Aufwandskonto "Löhne und Gehälter".) |
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Fremdleistungen oder Zahlungen an freie Mitarbeiter: Sind selbstständig Tätige gegenüber nichtselbstständig tätigen Arbeitnehmern richtig abgegrenzt? (Insbesondere bei Beschäftigung von Handelsvertretern, Versicherungsvertretern sowie ehemaligen Angestellten als freie Mitarbeiter, obwohl diese nach den Tätigkeitsmerkmalen Arbeitnehmer sind.) |
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Sind die Aushilfslöhne richtig abgerechnet und tatsächlich geflossen? (Liegen Aushilfslohn-Quittungen vor? Wurden Stundenaufzeichnungen gefertigt? Dies gilt insbesondere bei Betrieben des Bau- und Baunebengewerbes sowie bei Reinigungsunternehmen.) |
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Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte nach § 40a EStG: Liegen die Voraussetzungen z. B. einer kurzfristigen Beschäftigung vor? Wurde der Aushilfslohn tatsächlich an die Arbeitnehmer ausgezahlt, die die Voraussetzungen der Lohnsteuerpauschalierung erfüllen? |
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Sind sämtliche teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erfasst und richtig abgerechnet? |
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Wurden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit korrekt abgerechnet und ausgezahlt? Liegen die notwendigen Nachweise/Aufzeichnungen vor? |
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Stimmen die Beträge des steuerfrei ausgezahlten Kurzarbeitergelds mit den Erstattungsbeträgen der Agentur für Arbeit überein? |
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Stimmen die Beträge des steuerfreien Zuschusses zum Mutterschaftsgeld mit den Erstattungsbeträgen der Krankenkassen überein? |
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Stimmen die Beträge der steuerfrei ausgezahlten Verdienstausfallentschädigungen (IfSG; für Quarantäne/Kinderbetreuung) mit den Erstattungsbeträgen der jeweiligen Behörde überein? |
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Sind folgende Zuwendungen / geldwerte Vorteile an Arbeitnehmer steuerlich korrekt erfasst worden? |
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- Abfindungen (Fünftelregelung bis 31.12.2024)
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- Aufmerksamkeiten / Annehmlichkeiten
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- Beihilfen in Notfällen (Notstandsbeihilfen)
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- Beiträge für persönliche Arbeitnehmermitgliedschaften in Vereinen
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- Dienstwagen zur privaten Nutzung
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- Essens-/Kantinenzuschüsse
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- Fahrtkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
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- Geschenke (Geburt, Hochzeit, Kommunion, Konfirmation, Jubiläum usw.)
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- Gesundheitsförderung, betriebliche
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- Gewinne (Verlosung, Preisausschreiben von Geschäftspartnern)
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- Jahresdauerkarten für Sportvereine oder kulturelle Veranstaltungen
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- Kindergartenzuschüsse / Kinderbetreuungskosten
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- Heirats- und Geburtsbeihilfen
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- Mitarbeiteraktienprogramme (Wurde der korrekte Aktienkurs angesetzt?)
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- Prämien, z. B. für Verbesserungsvorschläge
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- Repräsentationsaufwendungen
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Niedrige oder Nichtverzinsung von Darlehen an Arbeitnehmer: |
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- Ist ein Zinsvorteil von Darlehen bis 2.600 EUR als steuerfrei behandelt worden?
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- Bei höheren Darlehen: Wurde der richtige Maßstabszinssatz als Vergleich genommen?
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- Bei Anwendung der 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) für Sachbezüge auf den Zinsvorteil: Wurde die Grenze eingehalten? Gibt es noch andere (anzurechnende) Sachbezüge?
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Sind sämtliche Sachbezüge (geldwerte Vorteile) berücksichtigt und wurde die 50-EUR-Freigrenze (bis 2021: 44 EUR) innerhalb jedes Monats eingehalten? |
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Wurde Anlagevermögen an Arbeitnehmer veräußert? (Z. B. Firmenwagen, Laptops, Smartphones, Tablets.) |
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Wurden bei der pauschalen Versteuerung im Rahmen des § 37b EStG auch die SV-Beiträge des Arbeitnehmers übernommen, so stellt die Übernahme der SV-Beiträge ebenfalls einen geldwerten Vorteil dar. Wurde dieser berücksichtigt? |
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Wurden durch Entgeltumwandlung unzulässige Vergütungsoptimierungen durchgeführt? (Steuerfreiheit/Pauschalierung nur mit Zusätzlichkeitserfordernis.) |
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Wurden di... |