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Lohn- und einkommensteuerliche Werte / 2025 - 2009 (Archiv)

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2011 2010 & 2009

2025

 
  Rechtsgrundlage 2025
EUR
2024
EUR
Altersentlastungsbetrag § 24a EStG    
  • Höchstbetrag
  627 646[1]
  • Prozentsatz
  13,2 %[2] 13,6 %[3]
Antragsgrenze für Eintragung eines Freibetrags in den ELStAM § 39a Abs. 2 EStG 600 600
Arbeitnehmer-Pauschbetrag      
  • Aktivbezüge
§ 9a Nr. 1a EStG 1.230 1.230
  • Versorgungsbezüge
§ 9a Nr. 1b EStG 102 102
Aufmerksamkeit R 19.6 LStR 60 60
Ausbildungsfreibetrag für Kinder ab 18 Jahren bei auswärtiger Unterbringung § 33a Abs. 2 EStG 1.200 1.200
BAV (Betriebliche Altersversorgung)      
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung      
  • steuerfrei bis jährlich 8 % der BBG/West
§ 3 Nr. 63 EStG 7.728 7.248
  • Höchstbetrag bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Vervielfältigungsregelung): max. 4 % der BBG/West x Dienstjahre, max. 10 Jahre
§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG 38.640 36.240
  • Höchstbetrag bei Nachzahlungen (Nachholung): max. 8 % der BBG/West x Dienstjahre, max. 10 Jahre
§ 3 Nr. 63 Satz 4 EStG 77.280 72.480
Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse      
  • steuerfrei bis jährlich 4% der BBG/West

    (bis 2024: 3%)

§ 3 Nr. 56 EStG 3.864 2.718
BAV-Förderbetrag (Fördersatz 30 %) § 100 EStG    
  • Förder-Höchstbetrag
  288 288
  • Mindestanlagebetrag
  240 240
  • Arbeitgeberbeitrag steuerfrei bis
  960 960
Arbeitslohn des Arbeitnehmers max.      
  • jährlich
  30.900 30.900
  • monatlich
  2.575 2.575
  • wöchentlich
  600,84 600,84
  • täglich
  85,84 85,84
Behinderten-Pauschbetrag § 33b Abs. 3 EStG    
Grad der Behinderung von mind.      
  • 20
  384 384
  • 30
  620 620
  • 40
  860 860
  • 50
  1.140 1.140
  • 60
  1.440 1.440
  • 70
  1.780 1.780

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