Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Kurzarbeit / Rahmenbetriebsvereinbarung zur Kurzarbeit

Dieter Stang
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
  • Musterdokument öffnen

zur Kurzarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Zwischen

der Firma ..................................., diese vertreten durch ...................................

und

dem Betriebsrat der Firma ..................................., dieser vertreten durch seinen Vorsitzenden ...................................

wird folgende Rahmenbetriebsvereinbarung zur Kurzarbeit getroffen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten der Firma ................................... am Standort ...................................

Folgende Beschäftigtengruppen fallen nicht unter den Geltungsbereich der Vereinbarung:

  • Leitende Angestellte gem. § 5 Abs. 3 BetrVG
  • Leiharbeitnehmer
  • Beschäftigte in Altersteilzeit
  • Beschäftigte in einem gekündigten Arbeitsverhältnis bzw. nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags
  • Auszubildende, Dual Studierende und Praktikanten
  • Ausbilder

§ 2 Beginn und Dauer der Kurzarbeit

  1. Die Kurzarbeit wird zunächst für den Zeitraum vom ......................... bis ......................... eingeführt. Bei fortbestehenden Beschäftigungsproblemen wird die Betriebsvereinbarung über diesen Zeitpunkt hinaus unverändert fortgeführt, sofern die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Bei Nichteinigung über die Fortsetzung der Kurzarbeit über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus entscheidet die Einigungsstelle.
  2. Betriebsrat und Arbeitgeber können jederzeit einvernehmlich eine Verlängerung oder Verkürzung der vereinbarten Dauer der Kurzarbeit vereinbaren.

§ 3 Tatsächlicher Umfang der Kurzarbeit

  1. Über den konkreten Umfang der erforderlichen Kurzarbeit treffen die Betriebsparteien unter Berücksichtigung der jeweiligen Auslastung eine schriftliche Vereinbarung (Ausführungsvereinbarung).
  2. Je nach Auftragslage kann der Umfang ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Relevant: Die Zukunft des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Die Zukunft des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Die Bedeutung des BEM hat sich stark weiterentwickelt. Dieses Buch unterstützt Sie dabei, BEM zu vertiefen, als festen Bestandteil der Personal- und Präventionsarbeit zu etablieren und den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern.

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren