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Künstlersozialabgabe, Abgabeverpflichtung

Kai Mühlenbrock
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Kurzbeschreibung

Unternehmen müssen beurteilen, ob und für welche Entgelte die Künstlersozialabgabe entrichtet werden muss und für welche nicht. Anhand der Checkliste kann dies leicht bewertet werden. Durch die korrekte Beurteilung kommt es nicht zu falschen Einschätzungen. Nachberechnungen im Rahmen von Betriebsprüfungen werden vermieden.

  • Checkliste

Checkliste

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  Beurteilungskriterium Ja Nein
1. Erfolgt die Zahlung an einen gegenüber dem Unternehmen Selbstständigen?    
 

Wichtig für die Abgabeverpflichtung ist nur der konkrete Auftrag gegenüber dem Selbstständigen. Unerheblich ist hingegen, ob der Künstler/Publizist möglicherweise in einem anderen Hauptberuf abhängig beschäftigt ist.

Keine Abgabe ist zu leisten bei Zahlungen an eine GmbH, eine AG, eine KG, eine OHG und eine GmbH & Co KG oder deren ausländische Entsprechungen (Ltd. etc.).
   
2. Erbringt der Selbstständige eine künstlerische oder publizistische Leistung?    
  2.1 Kunst i. S. d. Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) setzt immer eine "schöpferischer Gestaltung" voraus, die über bloß handwerkliche Fähigkeiten hinausgeht. Eine Unterscheidung nach der Intensität und dem Wert der gestalterischen Tätigkeit findet im KSVG keine Grundlage, es genügt ein relativ geringes Niveau.    
   

Beispiel: Grafiker, (Web-)Designer, Werbefotografen, Produktdesigner, Influencer Schauspieler, Sänger, Tänzer.

 

Exkurs: Influencer

Influencer sind Personen, die in sozialen Medien über bestimmte Themen berichten. Ihre Tätigkeiten werden von Interessenten – den Followern – verfolgt. Wirbt ein Influencer mit selbst erstellten Werbefotos oder -videos, Werbetexten oder ähnlichen Werken für ein Unternehmen oder dessen Produkte, spricht man von Influencer Marketing. Das Entgelt, das der Auftraggeber für die Werbemaßnahme an den Influencer zahlt...

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