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Konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Arbeitsschritten / Checkliste

Kai Nehring
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Nr. Arbeitsschritt Beschreibung des Arbeitsschritts Erledigt?
1 Prüfung der Voraussetzungen

Kurzarbeit wird durch eine arbeitsrechtliche Vereinbarung eingeführt:

  • tarifvertragliche Vereinbarungen oder
  • einzelvertragliche Regelungen oder
  • eine Betriebsvereinbarung.

Anhand der "Anzeige über Arbeitsausfall" (s. Abschn. 2) wird das Vorliegen der Voraussetzungen überprüft:

  • Gewöhnliche Arbeitszeit, Zeitraum der geplanten Arbeitszeitreduzierung?
  • Ist der Arbeitsausfall voraussichtlich nur vorübergehend?
  • Ist der Arbeitsausfall unvermeidbar?

Vorübergehend ist ein Arbeitsausfall derzeit, wenn innerhalb der nächsten 12 Monate (Höchstbezugsdauer) voraussichtlich wieder mit Vollarbeit zu rechnen ist. Ist innerhalb des genannten Zeitraums nicht mit Vollarbeit zu rechnen, kommt die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht in Betracht. Es könnte aber geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Transfer-Kurzarbeitergeld gegeben sind.

Die einzelnen Tatsachen sollten vor der Anzeige des Arbeitsausfalls geprüft werden, da mit einer späteren Betriebsprüfung durch die Agentur für Arbeit zu rechnen ist.
 
2 Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit

Um Kurzarbeitergeld erhalten zu können, ist zunächst eine "Anzeige über Arbeitsausfall" (Formular Kug 101) gegenüber der Agentur für Arbeit erforderlich.

  • Die Anzeige ist bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der kurzarbeitende Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch einzureichen. Die Anzeige kann vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung erstattet werden.
  • Sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit anzeigt, muss eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beigefügt werden.
  • Die Anzeige dient der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld. Deshalb sollte im Vorfeld der Anzeige übe...

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