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KI im Arbeitsalltag / 6. KI-Verordnung

Alex Worobjow
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6.1 Was regelt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung regelt verbindlich, wie künstliche Intelligenz in der Europäischen Union eingesetzt werden darf. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass KI-Systeme sicher sind und die Rechte der Menschen achten.

Die Verordnung teilt KI-Systeme hierfür in verschiedene Risikoklassen ein (sog. risikobasierter Ansatz). Das bedeutet, sie unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von KI-Anwendungen basierend darauf, wie riskant sie für Menschen und Gesellschaft sein könnten. Einige KI-Praktiken, die als besonders gefährlich angesehen werden, werden vollständig verboten. Für Andere, die ein hohes Risiko darstellen, müssen bestimmte strenge Regeln befolgt werden, bevor sie eingesetzt werden dürfen. Zu den KI-Systemen, die als Hochrisiko eingestuft werden, gehören gerade auch viele Anwendungen im Personalbereich aber auch z.B. solche, die in sonstigen grundrechtskritischen Bereichen wie Gesundheitswesen, Polizeiarbeit oder Verkehr eingesetzt werden.

Die KI-Verordnung legt auch fest, dass bestimmte KI-Systeme in einer EU-Datenbank registriert werden müssen. So soll eine bessere Übersicht darüber geschaffen werden, welche KI-Systeme in der EU genutzt werden.

Für Verstöße gegen die KI-Verordnung sind zum Teil hohe Bußgelder vorgesehen (vgl. aber Übergangsfristen unten).[1]
6.2 Wann wird die KI-Verordnung der EU etwa in Kraft treten und welche Umsetzungsfristen gibt es?

Die Verordnung tritt am 1.8.2024 in Kraft. Vollständig anwendbar ist sie jedoch erst 24 Monate danach, also am 2.8.2026. Einige Teile werden allerdings schon früher anwendbar und damit verbindlich sein:

  • Das Verbot von KI-Systemen, die unannehmbare Risiken darstellen, gilt 6 Monate nach Inkrafttreten (2.2.2025); Eine Prüfung, ob solche Systeme im Einsatz sind, sollte also am besten sofort vor...

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