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Jahresabrechnung: Festsetzung von Nachschüssen und Beitragsanpassungen in Mehrhausanlage (Beschluss)

Alexander C. Blankenstein
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Kurzbeschreibung

Die Beschlussfassung über die Festsetzung von Nachschüssen und Beitragsanpassungen in einer Mehrhausanlage erfolgt auf einer Eigentümerversammlung der Gesamtgemeinschaft. Hinsichtlich der die Gesamtgemeinschaft betreffenden Kosten ist eine Beschlussfassung sämtlicher Wohnungseigentümer herbeizuführen. Hinsichtlich der abgrenzbaren und nur die einzelnen Untergemeinschaften betreffenden Ausgaben und Kosten wird eine Beschlussfassung nur dieser Wohnungseigentümer herbeigeführt.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Handelt es sich um eine Mehrhausanlage, muss bei den Kostenpositionen nach solchen differenziert werden, die tatsächlich nur einem Haus bzw. einer Untergemeinschaft zuzuordnen sind, und solchen, die zwingend für die Gesamtanlage anfallen. Bei Letzteren wird es sich jedenfalls um die Kostenposition "Winterdienst" handeln, da insoweit auch die Verkehrssicherungspflicht sämtlichen Wohnungseigentümern in Gemeinschaft obliegt. Des Weiteren handelt es sich um die Versicherungsbeiträge, da sich Versicherungen stets auf die gesamte Wohnanlage beziehen. Auch die Verwaltergebühren sind betroffen, da es in einer Eigentümergemeinschaft – auch wenn Untergemeinschaften gebildet sind – nur einen Verwalter geben kann. In aller Regel werden auch die Hausmeistergebühren betroffen sein, da der Hausmeister in aller Regel nicht getrennt für die einzelnen Häuser beauftragt wird.

Konkret ist eine Gesamtjahresabrechnung für die Kosten der Gesamtgemeinschaft nebst entsprechenden Einzeljahresabrechnungen zu erstellen. Hierüber ist ein Beschluss der Gesamtgemeinschaft herbeizuführen. Daneben ist eine Gesamtjahresabrechnung für die einzelnen Untergemeinschaften wiederum nebst Einzeljahresabrechnungen zu erstellen. Insoweit ist auch ein Beschluss der Eigentümer der Untergemeinschaft herbeizuführen. Voraussetzung ist...

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