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Jahresabrechnung: Festsetzung von Nachschüssen und Beitragsanpassungen (Beschluss)

Alexander C. Blankenstein
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Kurzbeschreibung

Über die sich auf Grundlage der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse und Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit. Das vorliegende Beschlussmuster berücksichtigt alternativ die Verrechnung bzw. Auszahlung von Guthaben.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Die endgültige Kostentragungspflicht für das abgerechnete Wirtschaftsjahr wird gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG mit dem Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. der Anpassungsbeträge begründet. Vorerwähnte Bestimmung stellt insoweit eine Anspruchsgrundlage dar. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG regelt hingegen nur die allgemeine Kostentragungspflicht der Wohnungseigentümer. Entgegen früherer Rechtslage sind weder die Jahresgesamtabrechnung noch die jeweiligen Einzelabrechnungen Beschlussgegenstand.

Grundsätzlich kann die Beschlussfassung gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG unter Bezugnahme auf die jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen erfolgen oder als Nachschuss- bzw. Anpassungsbetragsliste. Daneben können auch Regelungen zur Fälligkeit beschlossen werden.

Mustervorlage

  • Musterdokument öffnen

TOP XX Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen

I Bezugnahme auf die Jahreseinzelabrechnungen

TOP XX Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen

Auf Grundlage der den Wohnungseigentümern vorliegenden Jahresgesamtabrechnung und der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen der Wirtschaftsperiode 20__ mit Druckdatum ______ beschließen die Wohnungseigentümer die Einforderung der sich hieraus ergebenden Nachschüsse bzw. die Anpassung der am ______ auf Grundlage des Wirtschaftsplans vom ______ beschlossenen Vorschüsse.

II Nachschuss- bzw. Anpassungsliste

Die Wohnungseigentümer beschließen die Einforderung der nachfolgend dargestellten Nachschüsse bzw. Anpassungen der durch Beschluss vom ______ auf Grundlage des Wirtschaftsplans 20__ festgesetzten Vorschüsse für das Wirtsch...

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