zwischen
der Geschäftsleitung der Firma .............................. nachfolgend "Firma" genannt)
und
der Schwerbehindertenvertretung (nachfolgend "SV" genannt).
1. Geltungsbereich
Diese Inklusionsvereinbarung gilt für
- alle Menschen mit Behinderungen im Anerkennungsverfahren gemäß § 152 SGB IX und für
- alle Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30,
die in einem Arbeitsverhältnis zur Firma stehen.
Die Firma wirkt darauf hin, dass die Inhalte dieser Inklusionsvereinbarung auch bei Tochtergesellschaften Berücksichtigung finden.
2. Ziele
2.1 Ziele
Erfüllung der Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen von mindestens 5 % bis spätestens . . .
Arbeitsplatzerhaltung der Beschäftigten mit Behinderungen.
2.2 Strategische Ansätze
- Abbau von Vorbehalten gegen die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Aufklärung und Schulung der Führungskräfte;
- Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter in allen Bereichen, in denen Schwerbehinderte und Gleichgestellte beschäftigt werden können;
- Gleichberechtigte Fort- und Weiterbildung;
- Personalentwicklungsgespräche;
- Förderung der Teilzeitbeschäftigung und die Sicherung von Teilzeitarbeitsplätzen;
- Einstellung von Menschen mit Behinderungen;
- Umsetzung der Baunorm für Barrierefreiheit, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung;
- Erfolgskontrollen;
- . . .
3. Maßnahmen
3.1 Personalplanung zur Förderung des Inklusionsgedankens
Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist Bestandteil der Personalplanung, Personalentwicklung und der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen ist von Anfang an zu berücksichtigen.
Die Führungskräfte sind mit den gesetzlichen Regelungen und allen Möglichkei...