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GmbH & Co. KG, HR-Anmeldung, Beendigung der Liquidation und Erlöschen der Firma

Stefan Thoß, Dr. Christine Grolig
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Kurzbeschreibung

Muster einer Handelsregisteranmeldung bezüglich der Beendigung der Liquidation der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma.

Vorbemerkung

Das Muster behandelt die Handelsregisteranmeldung bzgl. des Erlöschens der Firma nach Beendigung der Liquidation. Bei Beendigung der Liquidation einer GmbH & Co. KG gilt für die GmbH § 74 GmbHG, für die KG findet über § 161 Abs. 2 HGB die Vorschrift des § 150 HGB Anwendung, welcher die Anmeldung des Erlöschens der Firma zum Handelsregister regelt. Bei Abwicklung einer GmbH & Co.KG sollte darauf geachtet werden, dass die Löschung der Komplementär-Gesellschaft jedenfalls dann nicht vor der Vollbeendigung der KG erfolgt, wenn kein anderer persönlich haftender Gesellschafter vorhanden ist.[1] Anderenfalls droht nicht nur eine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit der KG, sondern ggf. sogar der Eintritt einer unbeschränkten Haftung der Kommanditisten.[2]

Wichtiger Hinweis

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

[1] Müller, in MünchKomm GmbHG, 4. Aufl. 2022, § 74 Rz. 55.
[2] M.F. Müller, in Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 4. Aufl. 2023, § 74 Rz. 60.

[Ohne Titel]

  • Musterdokument öffnen

An das

Amtsgericht …

– Handelsregister –

…

… KG i. L., HRA …

Wir[1], die sämtlichen[2] Liquidatoren, melden zur Eintragung in das Handelsregister an:

Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet und die Firma erloschen.

…, den …

…

(notariell beglaubigte Unterschrift des Liquidators/der Liquidatoren)[3]

[1] Nach § 12 Abs. 1 S. 2 HGB ist auch eine Bevollmächtigung für Anmeldungen zum Handelsregister zulässig. Die Vollmacht muss gem. § 12 Abs. 2 HGB notariell beglaubigt sein. Aus Praktikabilitätsgründen empfiehlt sich, bereits bei einer überschaubaren Zahl an Gesellschaftern entsprechende Vollmachten einzuholen. Üblich ist die Bevollmächtigung der Komplementär-GmbH bzw. ihrer Geschäftsführer. Die Pflicht, (separate) Handelsregistervollmacht zu erteilen, kann (und sollte) bereits im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden.
[2] Die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen der Firma ist gem. § 161 Abs. 2 i. V. m. § 150 HGB von sämtlichen Liquidatoren zum Handelsregister anzumelden.
[3] Seit dem 1.8.2022 kann eine Handelsregisteranmeldung gem. § 12 Abs. 1 S. 2 HGB, § 40a BeurkG auch per Videokommunikation öffentlich beglaubigt werden.

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