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Geringfügig entlohnte Beschäftigung, Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

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Kurzbeschreibung

Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung ist beim Arbeitgeber zu stellen und von dort an die Minijob-Zentrale zu melden. Das Verfahren (Antragstellung, Meldung an die Minijob-Zentrale und der Eintritt der Befreiung) ist grafisch in Zeitschienen dargestellt.

Infografik

Infographic

Wichtiger Hinweis

In den Beispielen wird das Verfahren zur Meldung des Befreiungsantrags durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale dargestellt. Arbeitgeber zeigen eingehende Befreiungsanträge lediglich über die Wahl des zutreffenden Schlüssels für die Beitragsgruppe (BGR) zur Rentenversicherung an. Wünscht der Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und liegt dem Arbeitgeber ein entsprechender Antrag vor, ist die BGR RV 5 zu verwenden. Eine darüber hinausgehendes Kennzeichen ist im DEÜV-Meldeverfahren nicht vorgesehen.

Wählen Sie ein Beispiel in der interaktiven Grafik aus und erfahren Sie mehr.

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