Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geringfügig entlohnte Beschäftigung / 4. Befreiung RV-Pflicht

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 
4.1 Kann man sich im Minijob auch noch später von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Im Minijob kann man sich auch noch später von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Antrags- oder Ausschlussfristen existieren nicht, so dass ein Befreiungsantrag jederzeit während der Beschäftigungsdauer gestellt werden kann. Dabei wirkt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SGB VI grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag des Beschäftigten beim Arbeitgeber eingegangen ist. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Meldung zur Sozialversicherung mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Befreiungsantrags an die Minijob-Zentrale übermittelt.
 
4.2 Ein Minijobber verliert aufgrund einer unzulässigen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze seinen Minijobstatus. Im Folgemonat erfüllt er wieder die Voraussetzungen für einen Minijob. Muss der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erneut gestellt werden?
Grundsätzlich verliert der Befreiungsantrag mit Aufgabe der geringfügig entlohnten Beschäftigung seine Wirkung. Liegen jedoch zwischen dem Ende des ersten Minijobs und dem Beginn der neuen geringfügig entlohnten Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber weniger als zwei Monate, wird unterstellt, dass es sich um die dieselbe Beschäftigung handelt, in der die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht weiterhin wirkt.
 
4.3 Kann ein Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen?
Ja. Seit dem 1.7.2026 können geringfügig entlohnte Beschäftigte einen schriftlichen o. elektronischen Antrag stellen, um die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufheben zu lassen. Die Aufhebung wird dann ab dem Folgemonat wi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Relevant: Die Zukunft des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Die Zukunft des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Bild: Haufe Shop

Die Bedeutung des BEM hat sich stark weiterentwickelt. Dieses Buch unterstützt Sie dabei, BEM zu vertiefen, als festen Bestandteil der Personal- und Präventionsarbeit zu etablieren und den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern.


Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren