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Garagenordnung

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Kurzbeschreibung

Regelungen der Wohnungseigentümer für die Nutzung einer Tiefgarage oder eines Garagenhofes.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

Damit es unter den Eigentümern auch auf dem Garagenhof nicht zu Unstimmigkeiten kommt, bieten sich eindeutige Nutzungsregelungen im Rahmen einer Garagenordnung an. Die vorliegende Garagenordnung dient als Muster, welches den individuellen Gegebenheiten einer Sammelgarage angepasst werden muss.

Mustervorlage

  • Musterdokument öffnen

Garagenordnung

Fassung vom ________ aufgrund des Beschlusses TOP ___ der Eigentümerversammlung vom ________.

  1. Für den Garagenbereich gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrs-, Brandschutz- und Landes-Garagenordnung.
  2. Die Benutzung der Garage erfolgt auf eigene Gefahr und nur für Personenwagen.
  3. Der Garagen-/Stellplatzbereich darf nur im Schritttempo befahren werden. Bei Schnee und Eis ist die Fahrfläche erst nach dem Streuen mit abstumpfenden Mitteln zu befahren. Im Winter stehen dafür Streugutbehälter an der Ausfahrt der Anlage zur Verfügung.
  4. Im Garagenbereich ist wegen Brandgefahr verboten:

    1. Rauchen und die Benutzung von offenem Licht und Feuer;
    2. Abstellen und Aufbewahren von Gegenständen, insbesondere von brennbaren Materialien (ein Reifen als Prallschutz ist von der Brandschutzbehörde erlaubt);
    3. Anzapfen und Verändern der elektrischen Leitungen, der Betrieb elektrischer Geräte (z. B. Heizgeräte) und Änderungen an Tor- und Sicherheitsanlagen. Dies gilt nicht, wenn einem Eigentümer oder dessen Mieter das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge gestattet ist;
    4. Abstellen von Fahrzeugen, die mit Gas betrieben werden (Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes prüfen)
    5. Abstellen von Fahrzeugen, die Kraftstoff oder Öl verlieren. Gleiches gilt für das Aufbewahren oder Umfüllen von Kraftstoff, Öl oder anderen brennbaren Stoffen;
    6. Einbau nachträglicher Tore bzw. Verkleidungen...

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