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Fremdfirmeneinsatz, Kontrolle Schutzmaßnahmen

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Kurzbeschreibung

Kontrolle, ob Auftraggeber und Fremdfirmen ihre Arbeiten so organisieren, dass eine gegenseitige Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden kann.

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  Check   Bemerkungen
1)

Grundsatz:

Die Arbeiten von Auftraggeber und Fremdfirmen müssen so abgestimmt werden, dass eine gegenseitige Gefährdung ausgeschlossen werden kann.
   
2) Erhalten Fremdfirmen konkrete Angaben über die Gefährdungen, denen ihre Beschäftigten im Betrieb des Auftraggebers ausgesetzt sind? □  
3) Kontrolliert der Auftraggeber, ob die Beschäftigten der Fremdfirma über diese Gefährdungen unterrichtet wurden? □  
4) Findet eine Kontrolle der Fremdfirma statt? □  
5) Gibt es bei Auftraggeber und Fremdfirma jeweils einen Koordinator zur Abstimmung von Arbeiten mit gegenseitiger Gefährdung? □  
6) Werden Gefahrenbereiche durch Fremdfirmen abgegrenzt? □  
7) Stehen bei Arbeiten mit besonderen Gefährdungen Aufsichtsführende zur Verfügung? □  
8) Wird von der Fremdfirma ein Verantwortlicher benannt? □  
9)

Werden mit der Fremdfirma besonders zu beachtende Arbeitsschutzbestimmungen vertraglich vereinbart?

  • Tragepflicht von PSA
  • Alarmregelung
  • Rauchverbot
  • Verbot Essen und Trinken in bestimmten Bereichen
  • Smartphone- bzw. Fotografierverbot
  • Mobilfunkverbot in besonderen Bereichen
  • Zutrittsbeschränkungen
  • Verkehrsregelung
  • Entsorgung von Reststoffen
  • Verkehrssicherungspflicht
□  
10)

Wird nur der Fremdfirmenverantwortliche über die betriebsspezifischen Gefährdungen unterrichtet?

Achtung: Bei Unterweisung des Fremdpersonals auf Rechtsfolgen achten – mögliche Arbeitnehmerüberlassung, da man nur eigenes Personal unterweisen darf!
□  
11) Erhalten Fremdmitarbeiter besondere Ausweise, die ggf. offen zu tragen sind? □  
12) Wird darauf geachtet, dass Fremdfirmenmitarbeiter über die erforderliche persönliche Schutzausrüstung verfügen? □  
13) Wird kontrolliert, ob die Fremdfirmenmitarbeiter über die erforderlichen Unterweisungen verfügen? □  
14)

Wird kontrolliert, ob die Fremdfirmenmitarbeiter über die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge mit entsprechender Tauglichkeit verfügen?

Hinweis: Auf das Datum der letzten Untersuchung achten.
□  
15) Wird vertraglich vereinbart, ob Fremdfirmen den Auftrag an Subunternehmen aufteilen dürfen? □  
16) Werden von der Fremdfirma alle am Auftrag tätigen Personen benannt, auch die des Subunternehmers? □  
17) Wird vereinbart und kontrolliert, wie viele Fremdfirmenmitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen? □  
18)

Wird mit der Fremdfirma vereinbart, dass diese die Unfallverhütungsvorschriften, staatliche Arbeitsschutzvorschriften und geltendes Recht einzuhalten hat?

  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis
  • Einhalten des Arbeitszeitgesetzes
□  
19) Wird die Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeiten vom Auftraggeber abgenommen? □  
20) Muss die Fremdfirma über besondere Qualifikationen verfügen, z. B. zertifiziert nach SCC? □  

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