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Freistellungsansprüche nach § 616 BGB, Rechtsprechungsüb ... / Gründe für Sonderurlaub/Freistellungsansprüche nach § 616 BGB

Heike Jansen
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Gründe für Sonderurlaub Ja Nein Fundstelle
Arztbesuch

Arztbesuch ohne Terminfreiheit

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer zu versuchen, den Termin zur Untersuchung in arbeitsfreie Zeiten zu legen. Ist dies nicht möglich, besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB.
X   BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 92/82
Das ist z.B. der Fall bei ärztlich zwingend festgelegten Besuchsterminen (z.B. zur Blutabnahme in nüchternen Zustand), X   BAG, Urteil v. 27.6.1990, 5 AZR 365/89
wenn der vom Arbeitnehmer ausgesuchte Arzt seines Vertrauens Sprechstunden nur in der Arbeitszeit hat,   X BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 455/81
wenn der Arbeitnehmer den Arzt aus medizinischen Gründen während der Arbeitszeit aufsuchen muss oder wenn der Arzt den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Untersuchung oder Behandlung in seine Praxis bestellt und der Arbeitnehmer auf die Termingestaltung keinen Einfluss nehmen kann. X   BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 92/82, BAG, Urteil v. 29.2.1984, 5 AZR 467/81

Arztbesuche während der Gleitzeit

Nimmt ein Arbeitnehmer an einer im Betrieb geltenden Gleitzeitregelung teil, so kann er – wenn einzelvertraglich oder tarifvertraglich keine Regelung besteht – für Arztbesuche während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen.
  X LAG Köln, Urteil v. 10.2.1993, 8 Sa 894/92

Unfallbedingte Arztbesuche

Arbeitsfehlzeiten infolge von 50 unfallbedingten Arztbesuchen in 13 Monaten sind nicht mehr verhältnismäßig geringfügig i.S.d. § 616 Abs. 1 BGB und müssen daher vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden. Deshalb hat der Schädiger das auf die Fehlzeiten entfallende Bruttoentgelt zzgl. der Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge zu ersetzen.
  X LG Frankfurt, Urteil v. 2.12.1999, 2/1 S 163/99

Kurzsichtigkeitsoperation

Ein operativer Eingriff zur Korrektur einer Kurzsichtigkeit, die der Erbringung der Arbeitsleistung nicht entgegensteht, begründet keinen Vergütungsanspruch aus § 616 BGB.
  X ArbG Frankfurt am Main, Urteil v. 23.5.2000, 4 Ca 8647/99
Hochzeit und Familienfeiern

Hochzeit

Wird in einem Tarif- oder Einzelvertrag eine Freistellung "zur Eheschließung" festgelegt, so ist darunter sowohl die bürgerliche Eheschließung vor dem Standesbeamten als auch die kirchliche Eheschließung zu verstehen. Der Arbeitnehmer hat nach § 315 BGB ein Wahlrecht, welches der beiden Ereignisse er zur Freistellung nutzt. Stehen ihm 2 Tage zu, kann er auch je einen Tag zu jedem der beiden Anlässe beanspruchen.
X   BAG, Urteil v. 27.4.1983, 4 AZR 506/80

Goldene Hochzeit

In aller Regel besteht eine besonders stark ausgeprägte sittliche Verpflichtung, an der Familienfeier der Goldenen Hochzeit der Eltern teilzunehmen. In solchen Fällen ist deshalb ein Arbeitnehmer im Sinne des BGB § 616 Abs. 1 Satz 1 an der Dienstleistung verhindert.
X   BAG, Urteil v. 25.10.1973, 5 AZR 156/73

Hochzeit der Stiefkinder

Bestimmt eine Betriebsvereinbarung, dass ein bezahlter arbeitsfreier Tag zu gewähren ist "bei Hochzeit der Kinder", ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den arbeitsfreien Tag auch bei einer Hochzeit von Stiefkindern zu gewähren.
  X LAG Düsseldorf, Urteil v. 21.7.1988, 5 TaBV 31/88

Familienfeier – runder Geburtstag

Familienfeiern anlässlich eines runden Geburtstages eines Elternteils (80. Geburtstag des Vaters) zählen nicht zu den "dringenden persönlichen Gründen", die nach § 40 Abs. 4 Satz 1 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) in der bis zum 30.9.2019 geltenden Fassung einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung begründen.
  X LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 14.5.2020, 2 Sa 382/19
Erkrankung naher Angehöriger

Pflege naher Angehöriger

Unvorhergesehene Erkrankungen naher Angehöriger, die häusliche Pflege durch einen Arbeitnehmer erfordern, gelten als persönliche Leistungshindernisse i.S.d. § 616 BGB.
X   BAG, Urteil v. 20.6.1979, 5 AZR 479/77

Anlernzeiten an medizinischem Gerät

Ein Arbeitnehmer ist nicht mehr für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit im Sinne des BGB § 616 Abs. 1 Satz 1 an der Dienstleistung verhindert, wenn er 8 Wochen in einer Klinik an einem Heim-Dialysegerät ausgebildet wird, um später seinem Ehepartner bei der Heim-Dialyse helfen zu können.
  X BAG, Urteil v. 20.7.1977, 5 AZR 325/76

Erkrankung von Angehörigen

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB, wenn er aufgrund stationärer Unterbringung seiner Ehefrau zur Versorgung minderjähriger Kinder stellvertretend den Haushalt führt. Ein persönliches Leistungshindernis liegt nur vor bei unvorhergesehenen Erkrankungen naher Angehöriger, welche eine häusliche Pflege durch den Arbeitnehmer erforderlich machen.
  X LAG Düsseldorf, Urteil v. 20.3.2007, 3 Sa 30/07

Anspruch auf Kinderkrankengeld

Der Anspruch nach § 45 SGB V ist gegenüber dem Anspruch nach § 616 BGB subsidiär.

Die Auslegung von § 8 Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 3.6.1997 ergibt, dass diese Vorschrift auf Fälle der K...

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