Anton-Rudolf Götzenberger
Kurzbeschreibung
Dieser Musterbrief wendet sich direkt an den Mandanten und unterstützt den steuerlichen Berater für den Fall der Erstberatung oder bei einem Mandantenwechsel. Er zeigt Beratungspotenzial für die Unternehmenspräsentation zur erfolgreichen Kreditverhandlung im Bankgespräch auf.
Hinweis: Weitergabe von Mandanteninformationen
Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.
Unternehmenspräsentation für eine erfolgreiche Kreditverhandlung
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[Briefkopf Kanzlei] |
Frau/Herr … |
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[Datum] |
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Unser Termin/Telefonat am/vom … |
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Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,
die Europäische Zentralbank (EZB) senkte im vergangenen Jahr 2024 die Leitzinsen insgesamt 4 Mal. Damit setzt sich der Trend zu einer lockeren Geldpolitik bis ins Jahr 2025 fort. Der Einlagensatz, das ist jener Zinssatz, den Banken für Geldeinlagen bei der EZB bekommen, wurde zuletzt um 0,25 Prozentpunkte auf 3 % herabgesenkt. Damit werden Kredite zwar wieder günstiger, was aber nicht heißt, dass sich die Kreditvergabe einfacher gestaltet.
Für Sie heißt das: Im Hinblick auf die anhaltende Wirtschaftsflaute und der steigenden Insolvenzgefahren müssen Sie bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank besse punkten als bisher. Mit der Präsentation des Jahresabschlusses allein ist es bei den aktuellen Marktgegebenheiten nicht mehr getan. Selbst mit einem "guten" Jahresabschluss präsentieren Sie sich Ihrer Hausbank gegenüber keinesfalls mehr als bonitätsstarker Schuldner. Dies gilt nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Kreditgeschäftsführung sowohl für den Zeitpunkt der Kreditgewährung als auch während der Folgezeit der Kreditbeziehungen ("laufende Offenlegung"). Gängige Ratingverfahren wie der Standardansatz, mittels dessen die Bestimmung des Kreditrisikos mithilfe externer Ratingvorgabesätze bestimmt wird, und der interne Ratingansatz, mittels dessen die Banken selbst die Risikogewichte ihrer Kreditnehmer unter Zugrundelegung von aufsichtlich vorgegebenen Risikogewichtsfunktionen ermitteln, erfordern innovative Ansätze für eine erfolgreiche Kreditbeschaffung.
Das Problem
Beispiel: Angenommen, Sie müssen in diesem Jahr einen Kreditantrag stellen, und Sie wissen, dass bis dahin der Jahresabschluss des vergangenen Jahres noch nicht fertiggestellt sein wird. Mit der Bilanz aus dem vorletzten Jahr oder aus noch früheren Jahren können Sie nicht erfolgreich aufwarten. Hinsichtlich der Einreichung der Jahresabschlüsse legt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die maßgebliche Vorschrift über die Kreditunterlagen in § 18 Kreditwesengesetz regelmäßig so aus, dass der letzte verfügbare Jahresabschluss vorzulegen ist. Ein Jahresabschluss zum 31.12.2024 ist daher nur bis zum Jahresende 2025 als zeitnah anzusehen. Nur hinsichtlich der Unterlagen zur "laufenden Offenlegung" der Bonitätsverhältnisse eines Kreditnehmers billigt das Aufsichtsamt einen zeitnahen Zeitraum von bis zu 24 Monaten, sodass die Bank nur für laufende Überprüfungszwecke den Jahresabschluss zum 31.12.2023 noch bis Ende 2025 akzeptieren wird. Eine erfolgreiche Kreditbeschaffung bzw. ein positives Rating dürften mit dem alten Jahresabschluss aber nicht mehr zu erzielen sein. Was ist mithin zu tun, um mit geeigneten, zeitnah erstellten Unterlagen den Anforderungen der neuen Ratingverfahren zu genügen?
Die Lösung
Ich habe/Wir haben die Lösung für Sie: Ich erstelle/Wir erstellen Ihnen zeitnah die geeigneten Unterlagen für Ihr Kreditgespräch mit der Bank. Dabei erstelle ich/erstellen wir zur Erfüllung der zeitlichen Vorgaben bzw. zur Überbrückung des seit dem letzten Jahresabschluss "offenen" Zeitraums für Sie:
- Zwischenabschlüsse
- betriebswirtschaftliche Auswertungen
- aktuelle Summen- und Saldenlisten
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- sonstige Unterlagen über aktuelle Umsätze
- Auftragsbücher
- Liquiditätspläne
Dies bedeutet für Sie: Sie können Ihrer Bank ergänzend neben dem Jahresabschluss (und ggf. Lagebericht) auch Unterlagen vorlegen, aus denen die Bank aussagefähige Informationen zu qualitativen Faktoren Ihres Unternehmens, also z. B. über die Qualität und Verfügbarkeit von Informationen, Tätigkeiten des Managements, Position und künftige Entwicklung des Unternehmens, entnehmen kann.
Verbesserung der Qualität Ihres Jahresabschlusses bzw. Ihrer Kreditunterlagen
Bekanntlich müssen Sie per Gesetz den Jahresabschluss Ihrer Kapitalgesellschaft nur dann von einem Abschlussprüfer (vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) testieren lassen, wenn Ihre Gesellschaft eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft ist. Doch geht die Banke...