Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Entsendung, Verlängerung im EWR mit Vordruck E 102 / Mustervorlage

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
  • Musterdokument öffnen

Nach der Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 gelten die Rechtsvorschriften des Entsendestaates unter anderem grundsätzlich nur dann, wenn die Entsendung voraussichtlich 12 Monate nicht überschreitet. Stellt sich jedoch während dieses 12-Monats-Zeitraums heraus, dass die Ausführung der Arbeit aus nicht vorhersehbaren Gründen maximal weitere 12 Monate in Anspruch nehmen wird, kann der Arbeitgeber des entsandten Arbeitnehmers mit dem "Vordruck E 102" die Verlängerung der Entsendung um maximal weitere 12 Monate beantragen. Das Meldeverfahren zum Vordruck E 102 besteht unverändert fort, eine Digitalisierung ist nicht vorgesehen. Der Vordruck ist bei der zuständigen Stelle des Beschäftigungsstaats in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Der Antrag muss vor Ablauf des ersten 12-Monats-Zeitraums eingereicht werden. Zuständige Stelle im Vereinigten Königreich ist:

HM Revenue & Customs  
Benton Park View  
Newcastle upon Tyne, NE98 1ZZ  

Diese Stelle bestätigt im Abschnitt B des Vordrucks E 102, ob sie damit einverstanden ist, dass weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Ist dies der Fall, gilt der Vordruck E 102 als Nachweis gegenüber den Sozialversicherungsträgern im Entsendestaat und Beschäftigungsstaat.

Entsendung im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004

Für die EU-, EWR-Staaten und die Schweiz ist die Entsendung von vornherein auf max. 24 Monate befristet.

Tipp

Verlängerung des Entsendezeitraums

Wird der Entsendezeitraum von 24 Monaten überschritten oder sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung. Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist beim GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversi...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Die Arbeitgebermarke lebt von innen: Internes Employer Branding
Internes Employer Branding

Fördern Sie gezielt die Bindung und Identifikation Ihrer Mitarbeitenden. Das Buch zeigt, wie Sie eine starke emotionale Verbindung schaffen und sich zukunftssicher aufstellen können.

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren