Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Entgelttransparenzgesetz, Auskunftserteilung tarifgebundener bzw. -anwendender Arbeitgeber, Ablehnung

Stefan Maul
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Kurzbeschreibung

Antwortschreiben eines tarifgebundenen bzw. -anwendenden Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz auf ein Auskunftsverlangen von Beschäftigten nach § 10 EntgTranspG - Ablehnung der Auskunft.

  • Mustervorlage

Vorbemerkung

§ 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) gibt Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat, mit dem Ziel zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Entgeltgleichheitsgebot einhält. Auf die Auskunftserteilung tarifgebundener bzw. -tarifanwendender Arbeitgeber ist § 14 EntgTranspG anwendbar.

Grundsätzlich haben sich Beschäftigte tarifgebundener oder tarifanwendender Arbeitgeber gemäß § 14 Abs. 1 EntgTranspG an den Betriebsrat zu wenden, sofern ein solcher existiert. Existiert kein Betriebsrat, so haben sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber zu wenden (§ 14 Abs. 3 Satz 1 EntgTranspG).

Der Arbeitgeber muss die Auskunft auch bei bestehendem Betriebsrat selbst erteilen, weil er dazu verpflichtet ist, wenn der Betriebsrat seinen Anspruch gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG geltend macht, wonach der Arbeitgeber die Beantwortung statt des Betriebsrats zu übernehmen hat.

Der Arbeitgeber hat das Recht gemäß § 14 Abs. 2 EntgTranspG, die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung generell oder in bestimmten Fällen zu übernehmen. Er muss dies nach Satz 1 zuvor gegenüber dem Betriebsrat erläutern.

Gem. § 13 Abs. 5 EntgTranspG ist die Textform ausreichend, d.h. die Auskunft kann auch per E-Mail erteilt werden.

Mustervorlage

  • Musterdokument öffnen
Anrede  
N.N.  
Straße Nummer  
PLZ Wohnort  
  Ort/Datum

Erteilung Auskunft zum Verdienst nach § 11 Entgelttransparenzgesetz

Sehr geehrte/r Frau/Herr N.N.,

wir nehmen Bezug auf Ihr Auskunftsverlangen vom ..... und teilen Ihnen hiermit auf der Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes dazu Folgendes mit:

Alternativ

Variante 1: Ablehnun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Gold für Datev enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren