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Entgelttransparenz, Schnelleinstieg / Vorbemerkung

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Die Entgelttransparenz spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung von Lohngerechtigkeit und der Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz. In Deutschland wird dieses Ziel derzeit durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verfolgt. Zentrale Vorschrift des Gesetzes ist § 10 EntgTranspG, wonach Beschäftigte einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat haben. Dieser Anspruch soll es den Beschäftigten ermöglichen, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleistet (Entgelttransparenz).

Wesentliche Inhalte des EntgTranspG:

  1. Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer für Betriebe mit mind. 200 Mitarbeitern
  2. Informationspflicht bzgl. Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung
  3. Berichtspflicht für Arbeitgeber mit mind. 500 Mitarbeitern

Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970), die bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wurde ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz und Gleichstellung unternommen. Die Richtlinie bringt gegenüber dem EntgTranspG zahlreiche Neuerungen mit sich, darunter erweiterte Auskunftsansprüche, Berichtspflichten und Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. In Deutschland wird dies voraussichtlich durch eine umfassende Überarbeitung des EntgTranspG geschehen.

Wesentliche Inhalte der Entgelttransparenzrichtlinie:

  1. Auskunftsanspruch unabhängig von der Mitarbeiteranzahl
  2. Informationspflicht bzgl. aller Kriterien zur Entgeltfestlegung und -entwicklung
  3. Erweiterte Berichtspflicht für Arbeitgeber mit mind. 100 Mitarbeitern
  4. Verpflichtende Entgeltbewertung gemeinsam mit dem Betriebsrat

Bis zur Umsetzung der Richtlinie bleibt das EntgTranspG in seiner aktuellen Fassung maßgeblich. Die vorliegende Übersicht bü...

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