Kurzbeschreibung
Dieser Schnelleinstieg gibt einen Überblick über die auf dem Produkt vorhandenen Inhalte zum Thema Entgelttransparenz. Insbesondere werden die Inhalte zum praxisrelevanten Auskunftsanspruch übersichtlich dargestellt.
Vorbemerkung
Die Entgelttransparenz spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung von Lohngerechtigkeit und der Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz. In Deutschland wird dieses Ziel derzeit durch das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verfolgt. Zentrale Vorschrift des Gesetzes ist § 10 EntgTranspG, wonach Beschäftigte einen Auskunftsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat haben. Dieser Anspruch soll es den Beschäftigten ermöglichen, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleistet (Entgelttransparenz).
Wesentliche Inhalte des EntgTranspG:
- Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer für Betriebe mit mind. 200 Mitarbeitern
- Informationspflicht bzgl. Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung
- Berichtspflicht für Arbeitgeber mit mind. 500 Mitarbeitern
Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970), die bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wurde ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz und Gleichstellung unternommen. Die Richtlinie bringt gegenüber dem EntgTranspG zahlreiche Neuerungen mit sich, darunter erweiterte Auskunftsansprüche, Berichtspflichten und Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. In Deutschland wird dies voraussichtlich durch eine umfassende Überarbeitung des EntgTranspG geschehen.
Wesentliche Inhalte der Entgelttransparenzrichtlinie:
- Auskunftsanspruch unabhängig von der Mitarbeiteranzahl
- Informationspflicht bzgl. aller Kriterien zur Entgeltfestlegung und -entwicklung
- Erweiterte Berichtspflicht für Arbeitgeber mit mind. 100 Mitarbeitern
- Verpflichtende Entgeltbewertung gemeinsam mit dem Betriebsrat
Bis zur Umsetzung der Richtlinie bleibt das EntgTranspG in seiner aktuellen Fassung maßgeblich. Die vorliegende Übersicht bündelt alle Inhalte zum Thema, wobei der Fokus insbesondere auf den in der Praxis relevanten Auskunftsanspruch gelegt wird.
(Rechtliche) Grundlagen
Für die Praxis: Der Auskunftsanspruch
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Allgemeine Informationen |
Weiterführende Inhalte |
Auskunftsanspruch Arbeitnehmer |
Der Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG ist derzeit an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Mit der Übersicht lässt sich prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen. |
Übersicht Voraussetzungen Auskunftsanspruch |
Arbeitnehmer haben nach § 10 EntgTranspG einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber bzw. Betriebsrat (derzeit erst ab 200 Mitarbeitern). Damit soll die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots kontrolliert werden können. Das Muster kann den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihren Auskunftsanspruch geltend machen können. Eine Pflicht besteht nicht. |
Auskunftsverlangen |
Tarifgebundene oder -anwendende Arbeitgeber |
Grundsätzlich haben sich Arbeitnehmer tarifgebundener oder tarifanwendender Arbeitgeber gem. § 14 EntgTranspG mit ihrem Auskunftsanspruch an den Betriebsrat zu wenden. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung generell oder in bestimmten Fällen vom Betriebsrat zu übernehmen. Er hat dies gegenüber dem Betriebsrat zu erläutern. |
Übernahme der Auskunftserteilung |
Ist das Auskunftsverlangen begründet, muss der Arbeitgeber die Auskunft erteilen. |
Auskunftserteilung |
Ist das Auskunftsverlangen unbegründet, kann der Arbeitgeber die Auskunft verweigern. Gründe hierfür können sein, dass Auskunft über andere Entgeltgruppen, als die des Arbeitnehmers oder eines anderen Betriebs begehrt wird. |
Auskunftsverweigerung |
Nicht tarifgebundene oder -anwendende Arbeitgeber |
Das Verfahren bei Arbeitgebern, die kein tarifvertragliches Entgeltsystem anwenden, ist in § 15 EntgTranspG geregelt. Diese Übersicht verdeutlicht den Ablauf der Auskunftserteilung u... |
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