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Elternzeit und Pflegezeit

Dr. Daniel Wall
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Kurzbeschreibung

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Ausgestaltung unterschiedlicher Anlässe der Teilzeit (Elternzeit, Familienzeit etc.).

  • Betriebsvereinbarung zur Eltern- und Pflegezeit
  • Anlage 1 - Antrag auf Familienzeit
  • Anlage 2 - Antrag auf Eltern(teil)zeit

Vorbemerkung

Die gesetzlichen Möglichkeiten, aus privaten Gründen die Arbeitszeit dauerhaft oder vorübergehend zu reduzieren, sind zwar vielfältig, die Anspruchsgrundlagen jedoch nur unzureichend aufeinander abgestimmt, die Voraussetzungen sind uneinheitlich. Mit einer Betriebsvereinbarung können die Betriebsparteien den gesetzlichen Flickenteppich hinsichtlich der Voraussetzungen vereinheitlichen und harmonisieren die Rechtsfolgen.

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ermöglicht es Mitarbeitern, bis zu 2 Jahre in Teilzeit (mind. 15 Wochenstunden) zu arbeiten, um einen nahen Angehörigen zu pflegen (Familienpflegezeit). Sozialversicherungsrechtliche Schwierigkeiten stellen sich nicht, weil eine Teilzeit ausgeübt werden muss.

Nach dem Pflegezeitgesetz haben Mitarbeiter die Möglichkeit, in kurzzeitigen Pflegenotfällen bis zu 10 Tage von der Arbeit fernzubleiben und zur Pflege eines Angehörigen für die Dauer von 6 Monaten die Arbeitszeit zu reduzieren oder auszusetzen. Erfolgt eine vollständige Freistellung zur Pflege eines Angehörigen nach diesem Gesetz, so verliert der Mitarbeiter seine Sozialversicherung. Hier klafft eine erhebliche Schutzlücke, wenn nur die gesetzlichen Regelungen angewandt werden. Gleiches gilt für die Möglichkeit der palliativen Begleitung.

Das Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG) enthält Regelungen zur Bezugsberechtigung von Elterngeld (sozialversicherungsrechtliche Leistung) und Inanspruchnahme von Elternzeit (arbeitsvertragsrechtliche Regelungen). Das BEEG enthält wiederum eigene Voraussetzungen für die Reduz...

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Pflegezeit
Pflegezeit

Zusammenfassung Begriff In der Pflegezeit wird der Beschäftigte von der Arbeit freigestellt, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu pflegen. Möglich sind eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von 10 Tagen, die Freistellung von bis zu 6 Monaten als auch ...

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